Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern am Standort Bürgeramt Zehlendorf
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Zehlendorf
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-6336
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Donnerstag
-
7:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
- S-Bahn
-
- S Zehlendorf: S1
Sonstige Hinweise zum Standort
- Der Eingang zum Bürgeramt befindet sich am Teltower Damm, Ecke Kirchstraße.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum A 2 selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum A 2 gerne zur Verfügung.
Fotoautomat vorhanden
Im Raum A 2 haben Sie außerdem die Möglichkeit, am vorhandenen Fotoautomat Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel anfertigen zu lassen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 € an.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum in Spalte 12 eingetragenen Ablaufdatum. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Wie kann man den FQN beantragen?
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung,Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.
Wie kann man den FQN beantragen?
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung,Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
- Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
-
Ersterteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse C oder Klasse D
Eine Erstausstellung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D. -
oder Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse C
Eine Erweiterung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse C. -
oder Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse D
Eine Erweiterung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse D. -
oder Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis
Eine Verlängerung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis. -
oder Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis für die Klasse C oder Klasse D nach Entziehung oder nach Verzicht
Eine Ausstellung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Erforderliche Unterlagen
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Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
z.B. Personalausweis oder Pass - Personalausweis oder Pass
- ggf. Meldebescheinigung
- 1 Lichtbild (biometrisch)
- Gültiger Kartenführerschein
- ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
-
Nachweis über Grundqualifikation bzw. Weiterbildung (wenn vorhanden)
- Grundqualifikation: für die Erstausstellung oder Erweiterung des FQN
- Weiterbildung: für eine Verlängerung des FQN
Gebühren
- 32,50 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
- 7,00 Euro: für die Prüfung eines Antrags auf Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen (Zusatzausbildung für Gefahrgut- und Tiertransporte)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Hinweis
Wenn Sie die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des FQN beantragen wollen, buchen Sie bitte einen Termin für die Dienstleistungen Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.