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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten - zum Unterrichtungsnachweis für Aufsteller anmelden
Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.
Um Spielautomaten aufzustellen, brauchen Sie eine Erlaubnis. „Aufstellen“ heißt, dass Sie einen Automaten betreiben und damit Geld verdienen, beispielsweise in Ihrer Gaststätte. Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer besucht haben.
Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die Unterrichtung umfasst folgende Sachgebiete:
Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
Um Spielautomaten aufzustellen, brauchen Sie eine Erlaubnis. „Aufstellen“ heißt, dass Sie einen Automaten betreiben und damit Geld verdienen, beispielsweise in Ihrer Gaststätte. Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer besucht haben.
Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die Unterrichtung umfasst folgende Sachgebiete:
- Gewerbeordnung und Spielverordnung
- Spielhallenrecht der Länder
- Jugendschutzrecht
Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zu einem passenden Termin zur Unterrichtung an.
- Sie besuchen die Unterrichtung. Die Unterrichtung dauert 5-6 Stunden.
- Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später per Post.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie sind Gewerbetreibende/r oder Beschäftigte/r
Neben Gewerbetreibenden sind auch Beschäftigte zur Teilnahme verpflichtet. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz. -
Persönliches Erscheinen
Sie müssen zur Unterrichtung persönlich erscheinen.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung zur Unterrichtung für Automatenaufsteller
ausschließlich online möglich
Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren. - Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Gebühren
- 170,00 Euro: Unterrichtung
- 340,00 Euro: Unterrichtung mit Dolmetscher
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Keine / Ausstellung binnen weniger Tage