Anerkennung als Sachverständige/r für bodenschutzrechtliche Fragen beantragen

Sie können als Sachverständige/r für bodenschutzrechtliche Fragestellungen anerkannt werden. Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten sieht an mehreren Stellen vor, Sachverständige einzubeziehen.

Anerkannte Sachverständige sind dabei in sechs unterschiedlichen Sachgebieten tätig:
  • Flächenhafte und standortbezogene Erfassung/historische Erkundung
  • Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer
  • Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien
  • Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch
  • Sanierung
  • Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser.

Verfahrensablauf
1. Sie stellen zunächst einen schriftlichen Antrag. Aus dem Antrag muss hervorgehen, für welche/s Sachgebiet/e der Antrag gestellt werden soll. Mit dem Antrag müssen Sie weitere Unterlagen einreichen, die im Antrag aufgelistet sind.
2. Sie erhalten einen Gebührenbescheid und eine Rechnung (Auslagenvorschuss) für die Kosten der Überprüfung. Die Gebühren werden grundsätzlich mit der Antragstellung fällig.
3. Im Weiteren prüfen die Anerkennungsbehörden die Zuverlässigkeit sowie die gerätetechnische Ausstattung und Ihre Haftpflichtversicherung.
4. Ihre fachliche Eignung wird durch Ausschüsse oder Fachgremien für Bodenschutz und Altlasten geprüft.
5. Das Überprüfungsverfahren besteht in der Regel aus der Bewertung Ihrer vorgelegten Gutachten, einem Fachgespräch und ggf. aus einer schriftlichen Ausarbeitung.
6. Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen grundsätzlich schriftlich bekannt gegeben. Auf Wunsch kann die Entscheidung in einem Gespräch erläutert werden.
7. Hat die Anerkennungsbehörde alle Voraussetzungen geprüft und wurde Ihre fachliche Eignung/Sachkunde festgestellt, erfolgt die Anerkennung und Bekanntgabe per Bescheid und Sie erhalten eine Urkunde.
8. Ihre Anerkennung wird:
  • im „Bundesweiten Sachverständigenverzeichnis" und
  • im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) veröffentlicht und
  • im Veröffentlichungsorgan der Anerkennungsbehörde IHK Berlin („Berliner Wirtschaft“) und
  • im „Amtsblatt für Berlin“ bekannt gemacht.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen
    Sie müssen beim Fachgespräch persönlich erscheinen.
  • Sachkunde
    Sie verfügen über die sogenannte „erforderliche Sachkunde".
  • Ausstattung
    Sie verfügen über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung.
  • Verlässlichkeit
    Sie sind persönlich zuverlässig.
  • Haftpflichtversicherung
    Sie verfügen über die erforderliche Haftpflichtversicherung für die Sachverständigentätigkeit.
  • ggf. Beratungsgespräch
    Vor Abgabe des "Antrags auf Anerkennung als Sachverständige/r" wird dringend empfohlen, zunächst ein Beartungsgespräch zu führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung als Sachverständige/r für bodenschutzrechtliche Fragen
    Bitte beachten Sie, dass bereits mit Antragsstellung die Gebührenpflicht entsteht.
  • Antrag auf Beratungsgespräch
    Nutzen Sie das Angebot eines persönlichen Beratungsgesprächs vor Antragsstellung.
  • Lebenslauf
    Lebenslauf sowie vollständige Darstellung der beruflichen Tätigkeit und der Sachverständigentätigkeit bis heute.
  • Passbild
    Biometrisches Passbild (auch digital)
  • Berufshaftfpflichtversicherung
    Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sachverständige und Untersuchungsstellen.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Bescheinigung in Steuersachen
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes.
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
    • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis ggf. zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht zu beantragen. Sollten Sie darüberhinaus als Gewerbetreibender tätig gewesen sein, ist eine zweite Bescheinigung für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
    • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Erklärung über gerätetechnische Ausstattung
  • Zeugnisse
    Beglaubigte Kopien von Zeugnissen (Berufsabschlüsse, Diplome, Promotionsurkunde).
    Die Beglaubigung kann durch gleichzeitige Vorlage der Originale ersetzt werden oder vor Ort durch die Sachbearbeitenden der IHK erfolgen.
  • Teilnahmebescheinigungen
    Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen auf dem beantragten Sachgebiet.
  • Gutachten
    Drei-Fünf selbst erstellte Gutachten pro Sachgebiet, die für den Nachweis der erforderlichen Sachkunde auf dem beantragten Sachgebiet geeignet sind.
  • Gutachtenjournal der letzten drei Jahre

Gebühren

  • 1.000,00 bis 3.000,00 Euro
  • ca. 2.500,00 Euro zusätzlich: Auslagen für Fachgremien
Die tatsächliche Höhe der Kosten kann erst am Ende des Verfahrens verbindlich festgelegt werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

6-18 Monate

Für Sie zuständig

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.