Gewerbe - EU-Bescheinigung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen.

Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  1. Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein.
  2. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EU-Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt.
  3. Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

Voraussetzungen

  • Dauerhafte Niederlassung oder vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeit in einen anderen EU-Mitgliedsstaat
  • Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren in Deutschland
    Angaben zur konkret ausgeübten Tätigkeit in Deutschland als Selbständige/r, als Leiter/in eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer/in.
  • Ggf. besondere Voraussetzungen
    Eventuell sind zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten, z.B. die Anerkennung der Berufsqualifikation.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Den Antrag können Sie formlos, aber in Textform, bei der jeweils zuständigen Kammer stellen.
  • Personaldokument
    Kopie vom Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
  • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie deren Dauer
    Es müssen mindestens die letzten 2 Jahren nachgewiesen werden.
  • Ausbildungsnachweise
    Kopien von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten oder anderen vergleichbaren Berufsqualifikationsnachweisen
  • Ggf. Bestätigung der Gewerbeanmeldung
    wenn Sie als Selbständige oder Selbständiger tätig sind
  • Ggf. Auszug aus dem Handelsregister
    wenn Sie als Leiter/in eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung tätig sind
  • Ggf. Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis
    wenn Sie als leitende/r Angestellte/r oder als Arbeitnehmer/in tätig sind

Gebühren

  • 15,00 Euro: Bescheinigung der IHK-Berlin
  • 25,00 Euro: Bescheinigung der HWK-Berlin

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

In der Regel 2 – 4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die EU-Bescheinigung können Unternehmungen mit Betriebssitz in Berlin bei der

  • Industrie- und Handelskammer Berlin
  • oder der Handwerkskammer Berlin (wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied bei der HWK sind)
beantragen.

Für Sie zuständig