Aktuelle Sprache: de
Aufenthaltsdokument-GB am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
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Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24 , 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Amrumer Str.
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Amrumer Str.
-
Bus
-
Quitzowstr.
- 123
- M27
-
Perleberger Brücke
- 123
- 142
- M27
- N40
-
Quitzowstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltsdokument-GB
Britische Staatsangehörige benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht.
Wenn der Wohnsitz spätestens am 31.12.2020 nach Deutschland verlegt wurde, genießen britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige ein aus dem EU-Recht abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Es gelten dabei erleichterte Voraussetzungen.
Ihnen wird von Amts wegen ein Aufenthaltsdokument-GB ausgestellt. Dieses ist in der Regel 10 Jahre gültig und bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.
Wenn der Wohnsitz spätestens am 31.12.2020 nach Deutschland verlegt wurde, genießen britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige ein aus dem EU-Recht abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Es gelten dabei erleichterte Voraussetzungen.
Ihnen wird von Amts wegen ein Aufenthaltsdokument-GB ausgestellt. Dieses ist in der Regel 10 Jahre gültig und bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.
Voraussetzungen
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Britische Staatsangehörigkeit
- Auf dem Reisepass steht die Bezeichnung „British Citizen“.
- Sie besitzen neben der britischen Staatsangehörigkeit nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen).
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Familienangehörige ohne britische Staatsangehörigkeit
Sie sind Familienmitglied eines oder einer britischen Staatsangehörigen und besitzen selbst nicht die britische Staatsangehörigkeit? Dann können Sie das Aufenthaltsdokument-GB ebenfalls nur erhalten, wenn Sie nicht auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen. - Sie haben Ihren Wohnsitz spätestens bis zum 31.12.2020 nach Deutschland verlegt.
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Hauptwohnsitz aktuell in Berlin
Wenn Sie in Berlin nur Ihren Nebenwohnsitz haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. -
Vorsprache mit Termin
- Bitte buchen Sie online einen Termin.
- Bei Familien ist die gemeinsame Vorsprache aller Familienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder ab 6 Jahren) erforderlich. Kinder unter 6 Jahren sollen bitte möglichst nicht mitkommen.
Erforderliche Unterlagen
-
Formular "Angaben zur Ausstellung eines Aufenthaltsdokument-GB" (ausgefüllt)
(unter "Formulare")
Das Formular ist für jede Person auszufüllen, die ein Aufenthaltsdokument-GB erhalten möchte. -
Gültiger Pass
Der Pass muss bei Vorsprache noch mindestens 6 Monate gültig sein. -
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Eheleute: Heiratsurkunde oder Urkunde über eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
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Für minderjährige Kinder: Geburtsurkunde und aktuelle Schulbescheinigung
Die Schulbescheinigung sollte bei Vorsprache nicht älter als 14 Tage sein. -
Sofern vorhanden: Bisherige Aufenthalts-Dokumente nach dem EU-Freizügigkeitsrecht
Nur, wenn Ihnen oder Familienangehörigen eines der folgenden Dokumente von einer deutschen Ausländerbehörde ausgestellt worden ist:
- Aufenthaltskarte
- Daueraufenthaltskarte oder
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger
-
Beschäftigte: Unterlagen zum Arbeitsverhältnis
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitsgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- letzte Gehaltsabrechnung
-
Selbständige und freiberuflich Tätige: Unterlagen zur Tätigkeit
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Letzter Steuerbescheid
- Studierende: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
-
Nicht Erwerbstätige: Nachweise über den Lebensunterhalt
- Nachweise über Einkommen (z.B. einen Rentenbescheid),
- aktuelle Bescheinigung des Versicherers über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
-
Bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII: aktueller Bescheid
- Leistungen nach SGB II (sogenanntes „Hartz IV“): Bescheid des Jobcenters
- Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung): Bescheid des Sozialamts
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung
-
Nur in bestimmten Fällen zur Prüfung des Rechts zum Daueraufenthalt: Nachweise über den ständigen Aufenthalt in Deutschland
- Sie werden zum Zeitpunkt Ihrer Vorsprache bereits mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt haben?
- Und Sie sind erst vor weniger als 5 Jahren nach Berlin gezogen?
Gebühren
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- keine: bei bisherigem Besitz einer Daueraufenthaltskarte
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Das Aufenthaltsdokument-GB wird nach Ihrer Vorsprache als elektronischer Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt.
Nach 5 bis 6 Wochen wird das Aufenthaltsdokument-GB per Post an Sie übersendet. Eine erneute Vorsprache ist dann nicht nötig.