Börsenaufsicht Berlin - Beschwerde einreichen

Die Börsenaufsichtsbehörde überprüft Sachverhalte, die sich auf die in Berlin ansässige Börse Tradegate Berlin Stock Exchange oder sie selbst beziehen. Sie prüft dabei allgemein, ob ein Verstoß gegen Börsenrecht vorliegt.

Sie möchten sich als Betroffene/-r über Unregelmäßigkeiten bei den Geschäften an der Tradegate Berlin Stock Exchange beschweren? Sie haben eine E-Mail einer Börsenaufsichtsbehörde erhalten, die Ihnen unseriös vorkommt? Dann können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Börsenaufsichtsbehörde Berlin wenden. Die Börsenaufsichtsbehörde kann Ihnen Auskunft geben, ob sie die Absenderin einer E-Mail ist.

Die Börsenaufsichtsbehörde kann überprüfen, ob an der Börse in Berlin die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Sie wird dabei „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt die Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage). Die Börsenaufsichtsbehörde kann allgemeine Auskünfte geben, erteilt aber keinen individuellen Rechtsrat wie ein Rechtsanwalt.

Verfahrensablauf
  1. Ihre Beschwerde reichen Sie in Textform bei der Börsenaufsicht Berlin ein. Sie sollten dabei die beanstandeten Geschäfte oder Sachverhalte konkret aufführen. Das können Sie online erledigen.
  2. Wenn Sie zuvor mit der Handelsüberwachungstelle (siehe „Weiterführende Informationen") keine Klärung erzielen konnten, dann wird Ihre Beschwerde daraufhin geprüft, ob die am Börsenplatz geltenden börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen eingehalten wurden (Rechtsaufsicht) und der Handel und die Geschäftsabwicklung ordnungsgemäß durchgeführt wurden (Marktaufsicht).
  3. Wenn Sie eine verdächtige E-Mail erhalten haben, wird geprüft, ob dies E-Mail von der Börsenaufsicht stammt.
  4. Sie erhalten zu Ihrer Beschwerde eine Abschlussmitteilung der Börsenaufsicht.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Berliner Börsenplatz
    Die Beschwerde muss sich auf einen Sachverhalt an der Tradegate Berlin Stock Exchange beziehen oder die Börsenaufsichtsbehörde Berlin betreffen (z.B. angebliche Absenderin).

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Bitte reichen Sie die Beschwerde online ein.
    • Der beanstandete Sachverhalt muss möglichst genau beschrieben sein (Textform).
  • Wenn ein Geschäft beanstandet wird, muss dieses konkret benannt werden: Börsenplatz, Zeit des Geschäfts und vorhandene Kennzahlen (z.B. ISIN)
  • Wenn ein Geschäft beanstandet wird: Die zuständige Handelsüberwachungsstelle hat Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen. Etwaiger Schriftverkehr ist beizufügen.
  • Wenn ein Absender unklar ist: E-Mail als PDF

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Einfache Auskünfte können in wenigen Tagen erteilt werden.
  • Sofern Ermittlungen erforderlich sind, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Börsenaufsichtsbehörde Berlin hat nur die Rechtsaufsicht über den Handel an der Tradegate Berlin Stock Exchange.
Für andere bundesdeutsche Börsen, außerbörsliche online-Handelsplattformen oder bei Problemen mit ausländischen Handelsplätzen besteht keine Zuständigkeit. Wenden Sie sich ggf. an die jeweilige örtlich zuständige Aufsichtsbehörde oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin. Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie regelmäßig im Impressum der jeweiligen Börse oder Handelsplattform.

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