Börsenaufsicht Berlin - Beschwerde einreichen

Die Börsenaufsichtsbehörde überprüft Sachverhalte, die sich auf die beiden Börsenplätze in Berlin oder sie selbst beziehen. Sie prüft dabei allgemein, ob ein Verstoß gegen Börsenrecht vorliegt.

Sie möchten sich als Betroffene/r über Unregelmäßigkeiten bei den Geschäften an den beiden Börsenplätzen in Berlin – Börse Berlin und Tradegate Exchange – beschweren? Sie haben eine E-Mail einer Börsenaufsichtsbehörde erhalten, die Ihnen unseriös vorkommt? Dann können Sie sich mit einer Beschwerde an die Börsenaufsichtsbehörde Berlin wenden. Die Börsenaufsichtsbehörde kann Ihnen zum Beispiel Auskunft geben, ob sie die Absenderin einer E-Mail ist.

Die Börsenaufsichtsbehörde kann überprüfen, ob an einer der Börsen in Berlin die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Sie wird dabei „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt die Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage). Die Börsenaufsichtsbehörde kann allgemeine Auskünfte geben, erteilt aber keinen individuellen Rechtsrat wie ein Rechtsanwalt.

Verfahrensablauf:
  1. Ihre Beschwerde reichen Sie in Textform bei der Börsenaufsicht Berlin ein. Sie sollten dabei die beanstandeten Geschäfte oder Sachverhalte konkret aufführen. Dafür können Sie das Online-Formular nutzen.
  2. Wenn Sie zuvor mit der Handelsüberwachungsstelle des jeweiligen Börsenplatzes (siehe „Weiterführende Informationen") keine Klärung erzielen konnten, dann wird Ihre Beschwerde daraufhin geprüft, ob die am konkreten Börsenplatz geltenden börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen eingehalten wurden (Rechtsaufsicht) und der Handel und die Geschäftsabwicklung ordnungsgemäß durchgeführt wurden (Marktaufsicht). Wenn Sie eine verdächtige Email erhalten haben, prüfen wir, ob diese von uns stammt.
  3. Sie erhalten zu Ihrer Beschwerde eine Abschlussmitteilung der Börsenaufsicht.

Voraussetzungen

  • Berliner Börsenplatz
    Die Beschwerde muss sich auf einen Sachverhalt an der Börse Berlin oder der Tradegate Exchange beziehen oder die Börsenaufsichtsbehörde Berlin betreffen (z.B. als angebliche Absenderin von E-Mails).

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    • Der beanstandete Sachverhalt muss möglichst genau beschrieben sein (Textform).
    • Wenn ein Geschäft beanstandet wird, muss dieses konkret benannt werden: Börsenplatz, Zeit des Geschäfts und vorhandene Kennzahlen (z.B. ISIN).
    • Wenn ein Geschäft beanstandet wird: Die für den Börsenplatz zuständige Handelsüberwachungsstelle hat Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen. Etwaiger Schriftverkehr ist beizufügen.
    • Wenn ein Absender unklar ist: E-Mail als pdf.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Einfache Auskünfte können in wenigen Tagen erteilt werden.
  • Sofern Ermittlungen erforderlich sind, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Die Börsenaufsichtsbehörde Berlin hat nur die Rechtsaufsicht über den Handel an den beiden Börsenplätzen in Berlin – Börse Berlin und Tradegate Exchange.
  • Für andere bundesdeutschen Börsen, außerbörsliche Online-Handelsplattformen oder bei Problemen mit ausländischen Handelsplätzen besteht keine Zuständigkeit. Wenden Sie sich ggf. an die jeweilige örtlich zuständige Aufsichtsbehörde oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin (siehe „Weiterführende Informationen")

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