Berlin Stock Exchange Supervisory Authority - File a complaint

Die Börsenaufsichtsbehörde überprüft Sachverhalte, die sich auf die in Berlin ansässige Börse Tradegate Berlin Stock Exchange oder sie selbst beziehen. Sie prüft dabei allgemein, ob ein Verstoß gegen Börsenrecht vorliegt.

Sie möchten sich als Betroffene/r über Unregelmäßigkeiten bei den Geschäften an der Tradegate Berlin Stock Exchange beschweren? Sie haben eine E-Mail einer Börsenaufsichtsbehörde erhalten, die Ihnen unseriös vorkommt? Dann können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Börsenaufsichtsbehörde Berlin wenden.
Die Börsenaufsichtsbehörde kann Ihnen Auskunft geben, ob sie die Absenderin einer E-Mail ist.
Die Börsenaufsichtsbehörde kann überprüfen, ob an der Börse in Berlin die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Sie wird dabei „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt die Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage).
Die Börsenaufsichtsbehörde kann allgemeine Auskünfte geben, erteilt aber keinen individuellen Rechtsrat wie ein Rechtsanwalt.

Verfahrensablauf
  1. Ihre Beschwerde reichen Sie in Textform bei der Börsenaufsicht Berlin ein. Sie sollten dabei die beanstandeten Geschäfte oder Sachverhalte konkret aufführen. Dafür können Sie das online-Formular nutzen.

  2. Wenn Sie zuvor mit der Handelsüberwachungstelle (siehe „Weiterführende Informationen") keine Klärung erzielen konnten, dann wird Ihre Beschwerde daraufhin geprüft, ob die am Börsenplatz geltenden börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen eingehalten wurden (Rechtsaufsicht) und der Handel und die Geschäftsabwicklung ordnungsgemäß durchgeführt wurden (Marktaufsicht).

  3. Wenn Sie eine verdächtige E-Mail erhalten haben, prüfen wir, ob diese von uns stammt.

  4. Sie erhalten zu Ihrer Beschwerde eine Abschlussmitteilung der Börsenaufsicht.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Exchange centre Berlin
    The complaint must relate to a matter concerning the Tradegate Berlin Stock Exchange or the Berlin Stock Exchange Supervisory Authority (e.g. alleged sender).

Documents required

  • Complaint
    online möglich
    • Der beanstandete Sachverhalt muss möglichst genau beschrieben sein (Textform).
  • If a transaction is disputed, it must be specifically identified: stock exchange, time of transaction and available key figures (e.g. ISIN).
  • If a transaction is disputed: The competent trade supervisory authority has not remedied your complaint. Any correspondence must be enclosed.
  • If the sender is unclear: email as PDF

Fees

none

Average time to process request

  • Simple information can be provided within a few days.
  • The average processing time is about 2 to 3 weeks, if research is necessary.

Notes on responsibility

The Berlin Stock Exchange Supervisory Authority only has legal oversight of trading on the Tradegate Berlin Stock Exchange.
It has no jurisdiction over other German stock exchanges, over-the-counter online trading platforms or problems with foreign trading venues. If necessary, please contact the relevant local supervisory authority or the Federal Financial Supervisory Authority (BaFin). Information on the relevant supervisory authority can usually be found in the legal notice of the respective stock exchange or trading platform.

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