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Berlin Stock Exchange Supervisory Authority - File a complaint
Die Börsenaufsichtsbehörde überprüft Sachverhalte, die sich auf die in Berlin ansässige Börse Tradegate Berlin Stock Exchange oder sie selbst beziehen. Sie prüft dabei allgemein, ob ein Verstoß gegen Börsenrecht vorliegt.
Sie möchten sich als Betroffene/r über Unregelmäßigkeiten bei den Geschäften an der Tradegate Berlin Stock Exchange beschweren? Sie haben eine E-Mail einer Börsenaufsichtsbehörde erhalten, die Ihnen unseriös vorkommt? Dann können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Börsenaufsichtsbehörde Berlin wenden.
Die Börsenaufsichtsbehörde kann Ihnen Auskunft geben, ob sie die Absenderin einer E-Mail ist.
Die Börsenaufsichtsbehörde kann überprüfen, ob an der Börse in Berlin die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Sie wird dabei „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt die Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage).
Die Börsenaufsichtsbehörde kann allgemeine Auskünfte geben, erteilt aber keinen individuellen Rechtsrat wie ein Rechtsanwalt.
Verfahrensablauf
Sie möchten sich als Betroffene/r über Unregelmäßigkeiten bei den Geschäften an der Tradegate Berlin Stock Exchange beschweren? Sie haben eine E-Mail einer Börsenaufsichtsbehörde erhalten, die Ihnen unseriös vorkommt? Dann können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Börsenaufsichtsbehörde Berlin wenden.
Die Börsenaufsichtsbehörde kann Ihnen Auskunft geben, ob sie die Absenderin einer E-Mail ist.
Die Börsenaufsichtsbehörde kann überprüfen, ob an der Börse in Berlin die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Sie wird dabei „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt die Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage).
Die Börsenaufsichtsbehörde kann allgemeine Auskünfte geben, erteilt aber keinen individuellen Rechtsrat wie ein Rechtsanwalt.
Verfahrensablauf
- Ihre Beschwerde reichen Sie in Textform bei der Börsenaufsicht Berlin ein. Sie sollten dabei die beanstandeten Geschäfte oder Sachverhalte konkret aufführen. Dafür können Sie das online-Formular nutzen.
- Wenn Sie zuvor mit der Handelsüberwachungstelle (siehe „Weiterführende Informationen") keine Klärung erzielen konnten, dann wird Ihre Beschwerde daraufhin geprüft, ob die am Börsenplatz geltenden börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen eingehalten wurden (Rechtsaufsicht) und der Handel und die Geschäftsabwicklung ordnungsgemäß durchgeführt wurden (Marktaufsicht).
- Wenn Sie eine verdächtige E-Mail erhalten haben, prüfen wir, ob diese von uns stammt.
- Sie erhalten zu Ihrer Beschwerde eine Abschlussmitteilung der Börsenaufsicht.
You can also access this service online
Online processing
Prerequisites
-
Exchange centre Berlin
The complaint must relate to a matter concerning the Tradegate Berlin Stock Exchange or the Berlin Stock Exchange Supervisory Authority (e.g. alleged sender).
Documents required
-
Complaint
online möglich
- Der beanstandete Sachverhalt muss möglichst genau beschrieben sein (Textform).
- If a transaction is disputed, it must be specifically identified: stock exchange, time of transaction and available key figures (e.g. ISIN).
- If a transaction is disputed: The competent trade supervisory authority has not remedied your complaint. Any correspondence must be enclosed.
- If the sender is unclear: email as PDF
Fees
none
Legal basis
Average time to process request
- Simple information can be provided within a few days.
- The average processing time is about 2 to 3 weeks, if research is necessary.
More information
- Information from the Berlin Stock Exchange Supervisory Authority (Senate Department for Economic Affairs)
- Overview of stock exchange supervisory authorities in Germany (Hessian Ministry of Economics, Energy, Transport, Housing and Rural Areas)
- Consumer information (Federal Financial Supervisory Authority – BaFin)
- Online form of the Tradegate Berlin Stock Exchange
Notes on responsibility
The Berlin Stock Exchange Supervisory Authority only has legal oversight of trading on the Tradegate Berlin Stock Exchange.
It has no jurisdiction over other German stock exchanges, over-the-counter online trading platforms or problems with foreign trading venues. If necessary, please contact the relevant local supervisory authority or the Federal Financial Supervisory Authority (BaFin). Information on the relevant supervisory authority can usually be found in the legal notice of the respective stock exchange or trading platform.