Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren am Standort Bürgeramt Rathaus Tiergarten
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030)9018 32072
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie!
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum Raum 39-40, Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 101, 123, 245, M 27
- S-Bahn
-
- Bellevue
- U-Bahn
-
- U Turmstraße U9
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:- Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.
- Am Standort Rathaus Tiergarten kann nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN bezahlt werden (keine Barzahlung) !
- Am Standort ist ein SPEED CAPTURE – Der neue Ausweis-Automat vorhanden.
Bitte wählen Sie am Ausweis-Automat, für welches Dokument Sie
Daten erfassen möchten.
Die mehrfache Verwendung der einmal erfassten Daten für die
zeitgleiche Beantragung weiterer Dokumente, außer Fahrerlaubnisse, ist im Entgelt
enthalten.
Der Einzug des Entgelts in Höhe von 6,50 Euro erfolgt bei der Beantragung.
BITTE BEACHTEN SIE: Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
- Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
Im deutschen Personalausweis, in der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. Das geschieht in der Regel bei Herstellung des Ausweises. Demnach ist in den meisten Fällen der Chip für die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Nach Beantragung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte wird der Ausweis hergestellt und Sie erhalten einen "PIN-Brief" mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sofern der Chip aktiviert ist und sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
1. Beantragen Sie die nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
2. Vor Ort wird der Chip aktiviert. Anschließend setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN, um die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit zu machen.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Nach Beantragung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte wird der Ausweis hergestellt und Sie erhalten einen "PIN-Brief" mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sofern der Chip aktiviert ist und sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. AusweisApp) setzen.
- wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises (vor Juli 2017) gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
- oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
1. Beantragen Sie die nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
2. Vor Ort wird der Chip aktiviert. Anschließend setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN, um die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit zu machen.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
- elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
-
Vollendung des 16. Lebensjahres
Den PIN-Brief erhalten Sie nur, wenn Sie zum Antragszeitpunkt für den Ausweis oder der Karte mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Chip deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Chip aktivieren lassen und die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen. -
Persönliches Erscheinen
Die nachträgliche Aktivierung können Sie nur persönlich vor Ort erledigen lassen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf nachträgliche Aktivierung des Chips für die Online-Ausweisfunktion (eID)
ausschließlich persönlich vor Ort möglich - Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum PIN-Rücksetzbrief (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Personalausweis (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Unionsbürgerkarte / eID-Karte (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Bundesinnenministerium)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Software "AusweisApp" (Bundesinnenministerium)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
• Bürgeramt: Die Dienstleistung (außer für den eAT) kann bei allen Bürgerämtern ohne Termin (unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) in Anspruch genommen werden.
• Landesamt für Einwanderung (LEA): Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte wenden Sie sich per Kontaktformular an Ihr zuständiges Referat.