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Waffenbesitzkarte (grün) beantragen
Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, können weitere Waffen eingetragen werden. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe wird in der Regel unbefristet erteilt
Mit der grünen Waffenbesitzkarte wird der Erwerb und Besitz von
Beantragen Sie die Waffenbesitzkarte (grün), wenn Sie eine Waffe erwerben (kaufen) wollen. Es wird Ihnen dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt und eine Erwerbserlaubnis (ein sogenannter Voreintrag) eingetragen.
Auch für den Erwerb und Besitz der Munition für die eingetragenen Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Munitionserwerbserlaubnis können Sie gleichzeitig mit der Waffenbesitzkarte (grün) beantragen. Einen zusätzlichen Munitionserwerbsschein benötigen Sie nur dann, wenn Sie Munition für Waffen, die nicht in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen sind, erwerben oder besitzen wollen (unter "Weiterführende Informationen").
Hinweis
Möchten Sie eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch in der Öffentlichkeit bei sich führen, benötigen Sie zusätzlich einen Waffenschein.
Mit der grünen Waffenbesitzkarte wird der Erwerb und Besitz von
- mehrschüssigen Pistolen und Revolvern,
- Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten, Einzelladern
- und Signalwaffen
Beantragen Sie die Waffenbesitzkarte (grün), wenn Sie eine Waffe erwerben (kaufen) wollen. Es wird Ihnen dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt und eine Erwerbserlaubnis (ein sogenannter Voreintrag) eingetragen.
- Sportschützen dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
- Wichtiger Hinweis für Jäger: Hier können Sie Erwerbsberechtigungen für Kurzwaffen beantragen. Verwenden Sie nicht diesen Vordruck, wenn Sie als Jäger eine erlaubnispflichtige Langwaffe, deren Teile oder Schalldämpfer erworben haben, sondern den Vordruck „Erwerbsanzeige“. Damit beantragen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb die Erteilung der Waffenbesitzkarte (grün) oder die Eintragung in eine vorhandene Waffenbesitzkarte.
- Wer Waffen erbt und sie behalten möchte, muss eine Waffenbesitzkarte (grün) beantragen oder die Waffe in eine bereits ausgestellte WBK eintragen lassen (Frist beachten). Geerbte Munition muss unverzüglich an Berechtigte oder die Polizei angegeben werden.
Auch für den Erwerb und Besitz der Munition für die eingetragenen Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Munitionserwerbserlaubnis können Sie gleichzeitig mit der Waffenbesitzkarte (grün) beantragen. Einen zusätzlichen Munitionserwerbsschein benötigen Sie nur dann, wenn Sie Munition für Waffen, die nicht in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen sind, erwerben oder besitzen wollen (unter "Weiterführende Informationen").
Hinweis
Möchten Sie eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch in der Öffentlichkeit bei sich führen, benötigen Sie zusätzlich einen Waffenschein.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Mindestalter: in der Regel 25 Jahre
abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen:
• Für die erstmalige Beantragung der Waffenbesitzkarte (grün) gilt für Sportschützen ein Mindestalter von 21 Jahren, wenn Sie ein positives amts- oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen können
• Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum sportlichen Schießen mit bestimmten Kleinkaliberwaffen und Flinten gilt für Sie ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Gutachten ist nicht erforderlich.
• Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte als Jägerin/Jäger oder Erbin/Erbe gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Gutachten ist nicht erforderlich. - Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
-
Sachkundenachweis
Ausnahme: Erben -
Waffenrechtliches Bedürfnis
Ausnahme: Erben
Waffengesetz (WaffG) §§ 8, 14, 19, 20, 28 -
ggf. Frist von 1 Monat nach Annahme der Erbschaft
für die Erteilung einer WBK (grün) im Wege der Erbfolge unter erleichterten Erteilungsvoraussetzungen (ohne Sachkundenachweis und ohne Bedürfnisnachweis)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (grün)
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
- Für den schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail: Senden Sie den unterschriebenen Antrag (unter "Formulare") sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
-
Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto -
Sachkundenachweis des Schützenverbands oder Zeugnis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers
für Sportschützinnen und Sportschützen -
Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes über das Bedürfnis und eine mindestens zwölfmonatige schießsportliche Betätigung
für Sportschützinnen und Sportschützen -
gültiger Jagdschein
für Jägerinnen und Jäger -
Sachkundenachweis und Glaubhaftmachung der Gefährdung
für gefährdete Personen
- Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern.
-
Waffenbesitzkarte des Erblassers/der Erblasserin
für Erbinnen und Erben von Waffen -
Sterbeurkunde, ggf. Testament oder Erbschein
für Erbinnen und Erben von Waffen -
ggf. vergangene Meldeanschriften
Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.
Formulare
Gebühren
Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Gebühren an.
- 31,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung für die erste von 2 Kurzwaffen bei Jägern.
- 87,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste von bis zu 2 Kurzwaffen, bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen, Repetierflinten bei Sportschützen
- 112,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste von mehr als 2 Kurzwaffen oder 3 halbautomatischen Langwaffen bei Sportschützen
- 112,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte im Erbfall, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe
- 205,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für gefährdetet Personen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe
- 95,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Bewachungsunternehmen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe, für die Verwendung (ausschließlich) bei Geld- und Werttransporten
- 205,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Bewachungsunternehmen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe für die Verwendung bei der Sicherung gefährdeter Personen oder Objekte, ggf. inklusive Geld- und Werttransporte.
- 119,00: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für eine juristische Person einschließlich der Eintragung der ersten Waffe
- 97,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste Salutwaffe
- 82,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste bedürfnisfreie oder Deko-Waffe
- 121,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste Waffe für alle anderen Antragstellenden
- 60% der für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte fälligen Gebühr: Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung in eine vorhandene Waffenbesitzkarte
- 15,00 Euro: Eintragung einer weiteren Waffe bei Anträgen auf Erteilung von mehreren Erwerbs- oder Besitzberechtigungen
- 10,00 Euro: Eintragung einer weiteren Waffe bei Anträgen auf Erteilung von mehreren Besitzberechtigungen im Erbfall
- 17,00 Euro: Ausstellung eines Folgedokuments, wenn die maximale Anzahl der Waffen in einem Dokument überschritten wurde
- 25,00 Euro: Munitionserwerbsberechtigung
- 5,00 Euro: Munitionserwerbsberechtigung bei gleichzeitiger Beantragung der zugehörigen Waffe
- 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
- 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
- 30,00 Euro: für Sportschützen nach jeweils weiteren 10 Jahren, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
- 103,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung
- 51,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung, wenn die Kontrolle in einem kürzeren Zeitraum als drei Jahren wiederholt wird
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Waffenrecht - Merkblatt für Eltern und Lehrer (Polizei Berlin)
- Merkblatt über die Aufbewahrung von Waffen und Munition (Polizei Berlin)
- Waffenbehörde der Polizei Berlin
- Hinweise für Personen, die Waffen geerbt haben (Polizei Berlin)
- Waffenrecht - Erwerb von Waffen mitteilen (Dienstleistung)
- Waffenrecht - Munitionserwerbsschein beantragen (Dienstleistung)
Für Sie zuständig
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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