Waffenbesitzkarte (grün) - Standard beantragen am Standort Waffenbehörde

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Kontakt

  • Polizei Berlin
  • Waffenbehörde
  • Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Waffenschein (Klein), WBK grün / gelb
  • Tel.: (030) 4664-951421
  • Fax: (030) 4664-951499

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Es wird darauf hingewiesen, dass bei großem Besucherandrang ggf. der Zugang zur Waffenbehörde bereits vor dem Ende der Sprechzeit geschlossen werden muss.
Bitte nutzen Sie daher weiterhin die Möglichkeiten, Anträge, Anzeigen, etc. per E-Mail, im Online-Verfahren oder per Post zu übersenden bzw. bei der Hauswache abzugeben.

Nach der geltenden Hausordnung werden alle Besucherinnen und Besucher durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst einer Sicherheitskontrolle unterzogen.

Das Gebäude darf nicht mit Waffen, verbotenen oder gefährlichen Gegenständen betreten werden. Im Falle des Mitführens sind diese Gegenstände beim Sicherheits- und Ordnungsdienst anzuzeigen und in Verwahrung zu geben.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Waffenbesitzkarte (grün) - Standard beantragen

Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, können weitere Waffen eingetragen werden. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe wird in der Regel unbefristet erteilt

Mit der grünen Waffenbesitzkarte wird der Erwerb und Besitz von
  • mehrschüssigen Pistolen und Revolvern,
  • Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten, Einzelladern
  • und Signalwaffen
erlaubt.

Beantragen Sie die Waffenbesitzkarte (grün), wenn Sie eine Waffe erwerben (kaufen) wollen. Es wird Ihnen dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt und eine Erwerbserlaubnis (ein sogenannter Voreintrag) eingetragen.

  • Sportschützen dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
  • Wenn Sie als Jäger bereits eine erlaubnispflichtige Langwaffe erworben haben, müssen Sie den Erwerb innerhalb von 14 Tagen melden (anzeigen) und können darüber sogleich die Waffenbesitzkarte (grün) beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Wer Waffen erbt und sie behalten möchte, muss eine Waffenbesitzkarte (grün) beantragen oder die Waffe in eine bereits ausgestellte WBK eintragen lassen (Frist beachten). Geerbte Munition muss unverzüglich an Berechtigte oder die Polizei angegeben werden.

Munition
Auch für den Erwerb und Besitz der Munition für die eingetragenen Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Munitionserwerbserlaubnis können Sie gleichzeitig mit der Waffenbesitzkarte (grün) beantragen. Einen zusätzlichen Munitionserwerbsschein benötigen Sie nur dann, wenn Sie Munition für Waffen, die nicht in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen sind, erwerben oder besitzen wollen (unter "Weiterführende Informationen").

Hinweis
Möchten Sie eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch in der Öffentlichkeit bei sich führen, benötigen Sie zusätzlich einen Waffenschein.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Mindestalter: in der Regel 25 Jahre
    abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen:
    • Für die erstmalige Beantragung der Waffenbesitzkarte (grün) gilt für Sportschützen ein Mindestalter von 21 Jahren, wenn Sie ein positives amts- oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen können
    • Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum sportlichen Schießen mit bestimmten Kleinkaliberwaffen und Flinten gilt für Sie ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Gutachten ist nicht erforderlich.
    • Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte als Jägerin/Jäger oder Erbin/Erbe gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Gutachten ist nicht erforderlich.
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Sachkundenachweis
    Ausnahme: Erben
  • Waffenrechtliches Bedürfnis
    Ausnahme: Erben
    Waffengesetz (WaffG) §§ 8, 14, 19, 20, 28
  • ggf. Frist von 1 Monat nach Annahme der Erbschaft
    für die Erteilung einer WBK (grün) im Wege der Erbfolge unter erleichterten Erteilungsvoraussetzungen (ohne Sachkundenachweis und ohne Bedürfnisnachweis)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (grün)
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Für den schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail: Senden Sie den unterschriebenen Antrag (unter "Formulare") sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • Sachkundenachweis des Schützenverbands oder Zeugnis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers
    für Sportschützinnen und Sportschützen
  • Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes über das Bedürfnis und eine mindestens zwölfmonatige schießsportliche Betätigung
    für Sportschützinnen und Sportschützen
  • gültiger Jagdschein
    für Jägerinnen und Jäger
  • Sachkundenachweis und Glaubhaftmachung der Gefährdung
    für gefährdete Personen
    • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern.
  • Waffenbesitzkarte des Erblassers/der Erblasserin
    für Erbinnen und Erben von Waffen
  • Sterbeurkunde, ggf. Testament oder Erbschein
    für Erbinnen und Erben von Waffen
  • ggf. vergangene Meldeanschriften
    Sollten Sie in den letzten 5 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Gebühren

Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Gebühren an.

  • 31,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung für die erste von 2 Kurzwaffen bei Jägern.
  • 87,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste von bis zu 2 Kurzwaffen, bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen, Repetierflinten bei Sportschützen
  • 112,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste von mehr als 2 Kurzwaffen oder 3 halbautomatischen Langwaffen bei Sportschützen
  • 112,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte im Erbfall, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe
  • 205,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für gefährdetet Personen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe
  • 95,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Bewachungsunternehmen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe, für die Verwendung (ausschließlich) bei Geld- und Werttransporten
  • 205,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Bewachungsunternehmen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe für die Verwendung bei der Sicherung gefährdeter Personen oder Objekte, ggf. inklusive Geld- und Werttransporte.
  • 119,00: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für eine juristische Person einschließlich der Eintragung der ersten Waffe
  • 97,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste Salutwaffe
  • 82,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste bedürfnisfreie oder Deko-Waffe
  • 121,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste Waffe für alle anderen Antragstellenden
  • 60% der für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte fälligen Gebühr: Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung in eine vorhandene Waffenbesitzkarte
  • 15,00 Euro: Eintragung einer weiteren Waffe bei Anträgen auf Erteilung von mehreren Erwerbs- oder Besitzberechtigungen
  • 10,00 Euro: Eintragung einer weiteren Waffe bei Anträgen auf Erteilung von mehreren Besitzberechtigungen im Erbfall
  • 17,00 Euro: Ausstellung eines Folgedokuments, wenn die maximale Anzahl der Waffen in einem Dokument überschritten wurde
  • 25,00 Euro: Munitionserwerbsberechtigung
  • 5,00 Euro: Munitionserwerbsberechtigung bei gleichzeitiger Beantragung der zugehörigen Waffe

Weitere Gebühren nach der Erteilung
  • 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
  • 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
  • 30,00 Euro: für Sportschützen nach jeweils weiteren 10 Jahren, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
  • 103,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung
  • 51,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung, wenn die Kontrolle in einem kürzeren Zeitraum als drei Jahren wiederholt wird

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