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Feuerwerk - Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk anzeigen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen per E- Mail möglich!

Eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle findet ab 02.01.2023 ausschließlich per E-Mail statt! Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Weiterhin können ohnehin alle Gewerbemeldungen (Gewerbeanmeldungen,-ummeldungen und –abmeldungen) im Onlineverfahren unter www.berlin.de/ea/emeldung oder mit entsprechendem Formular per Post, Fax und E-Mail eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Anliegen bearbeitet werden können, für die das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf örtlich zuständig ist!

Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10.00 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!

Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de

Öffnungszeiten

Montag
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Dienstag
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Mittwoch
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Donnerstag
Bürgertelefon: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Freitag
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen können nach vorheriger individueller Terminvereinbarung stattfinden.

Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Feuerwerk - Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk anzeigen

Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) der Kategorien F1 und F2 ist dem zuständigen Ordnungsamt vorher anzuzeigen.

  • Wenn Sie jährlich wiederkehrend Feuerwerk verkaufen wollen, reicht die einmalige Anzeige aus.
  • Eine erneute Anzeige wird dann erforderlich, wenn sich gegenüber der Erstanzeige Veränderungen ergeben haben (z. B. Änderung der Anschrift, Änderungen bei den verantwortlichen Personen).
  • Wenn Sie den Verkauf von Feuerwerk dauerhaft einstellen oder die Verkaufseinrichtung dauerhafte schließen, zeigen Sie dies dem zuständigen Ordnungsamt unverzüglich an.
Verfahrensablauf
  1. Sie zeigen den beabsichtigten Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) der Kategorien F1 und F2 rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit) dem örtlich zuständigen Ordnungsamt an.
  2. Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft. Sie erhalten in der Regel keine Abschlussmitteilung.
Hinweise:
Wer die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.

Voraussetzungen

  • Verkauf von Pyrotechnik der Kategorien F1 und F2 (Einzel- und Kleinfeuerwerke)
  • Verantwortliche Personen
    Für jede Verkaufseinrichtung muss eine ausreichende Anzahl verantwortlicher Personen bestellt werden, die als Aufsichtspersonen für den Verkauf und/oder die Aufbewahrung tätig werden.
    Diese Personen sind durch innerbetriebliche Organisation zu bestellen.
  • Verkauf innerhalb von ortsfesten Verkaufsräumen
    Pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerk) der Kategorie F2 dürfen nur innerhalb von ortsfesten Verkaufsräumen verkauft werden. Ein Verkauf im Reise- oder Marktgewerbe ist verboten.

Erforderliche Unterlagen

  • Vertriebsanzeige Feuerwerkskörper
    (unter "Formulare")
    Sie müssen Angaben zur Leitung der Verkaufsstelle/Filiale sowie zu verantwortlichen Personen machen.
    • Die Anzeige muss vollständig ausgefüllt in Textform mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Ordnungsamt eingehen.
    Nutzen Sie bitte den hinterlegten Vordruck!

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Anzeige ist bei dem Ordnungsamt zu erstatten, in dessen Bezirk sich die Verkaufseinrichtung örtlich befindet.