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Rechtsanwaltskammer - Eintragung in die Mediatorenliste
Die Rechtsanwaltskammer Berlin bietet Ihren Mitgliedern die Möglichkeit an, sich in die Mediatorenliste einzutragen, sofern diese neben der Qualifikation als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin über eine Zusatzausbildung zur/zum Mediatorin/Mediator bzw. zertifizierten Mediatorin/Mediator verfügen.
Voraussetzungen
- Bestehende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
-
Zusatzausbildung zur Mediatorin/zum Mediator
Die Rechtsanwältin/Der Rechtsanwalt benötigt eine Zusatzausbildung zur Mediatorin/zum Mediator. -
ODER Zusatzausbildung zum zertifizierten Mediator/Mediatorin
Darüber hinaus muss die/der zertifizierte Mediatorin/Mediator noch die Voraussetzungen nach der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren gemäß MediationsG erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Eintragung
Es ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Eintragung einzureichen. - Nachweis Zusatzausbildung zur Mediatorin/zum Mediator
- ODER Nachweis Zusatzausbildung zur/zum zertifizierten Mediatorin/Mediator
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
wenige Tage
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Eintragung in die Mediatorenliste bzw. in die Liste der zertifizierten Mediatoren ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.