Rechtsanwaltskammer - Eintragung in die Mediatorenliste

Die Rechtsanwaltskammer Berlin bietet Ihren Mitgliedern die Möglichkeit an, sich in die Mediatorenliste einzutragen, sofern diese neben der Qualifikation als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin über eine Zusatzausbildung zur/zum Mediatorin/Mediator bzw. zertifizierten Mediatorin/Mediator verfügen.

Voraussetzungen

  • Bestehende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Zusatzausbildung zur Mediatorin/zum Mediator
    Die Rechtsanwältin/Der Rechtsanwalt benötigt eine Zusatzausbildung zur Mediatorin/zum Mediator.
  • ODER Zusatzausbildung zum zertifizierten Mediator/Mediatorin
    Darüber hinaus muss die/der zertifizierte Mediatorin/Mediator noch die Voraussetzungen nach der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren gemäß MediationsG erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung
    Es ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Eintragung einzureichen.
  • Nachweis Zusatzausbildung zur Mediatorin/zum Mediator
  • ODER Nachweis Zusatzausbildung zur/zum zertifizierten Mediatorin/Mediator

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

wenige Tage

Hinweise zur Zuständigkeit

Für die Eintragung in die Mediatorenliste bzw. in die Liste der zertifizierten Mediatoren ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.

Für Sie zuständig

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