Gaststättengewerbe - vorläufige Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe

Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Für Hinweise/Beschwerden zu Störungen im öffentlichen Raum nutzen Sie bitte
Ordnungsamt-Online
Gaststättengewerbe - vorläufige Erlaubnis beantragen
Wer ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe von einem anderen Betreiber übernehmen möchte, dem kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis vorläufig auf Widerruf gestattet werden.
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie im stehenden Gewerbe (also in einer festen Betriebsstätte)
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft),
Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei und Sie brauchen keine vorläufige Gaststättenerlaubnis.
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als drei Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Übernahme eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes
Sie übernehmen eine schon bestehende Gaststätte räumlich von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
-
Gaststätte nicht länger als 1 Jahr geschlossen
Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis
Online-Abwicklung möglich; oder Sie nutzen das Formular.
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Grundrisszeichnung
Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume (möglichst im Maßstab 1:100).
-
Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
Nachweis über die tatsächliche Verfügungsberechtigung der Räume.
-
Gewerbeanmeldung
Bei Übernahme des Gaststättengewerbes ist eine Gewerbeanmeldung für den Nachfolger oder die Nachfolgerin zu erstatten.
-
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.
Für die vorläufige und die endgültige Gaststättenerlaubnis ist nur 1 Antrag zu stellen. Während der Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen im vorläufigen Verfahren kann die Gaststätte schon betrieben werden. Wenn Sie beabsichtigen die Betriebsart oder Räume der bestehenden Gaststätte zu verändern, darf die Gaststätte während der Zeit der vorläufigen Gaststättenerlaubnis nur im Umfang der bisherigen Erlaubnis betrieben werden.
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
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