Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung am Standort Beihilfestelle
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Kontakt
- Landesverwaltungsamt
- Beihilfestelle
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-6060
- Fax: (030) 9028-3541
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
13:00 - 16:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe) -
Mittwoch
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13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
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Freitag
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09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Konstanzer Str.
- U7
-
U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" sind die Sitzgelegenheiten im Warteraum stark reduziert. Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.Wir bitten alle Kundinnen und Kunden beim Besuch der Beihilfestelle eine Mund-Nase-Bedeckung (FFP-2) zu tragen sowie zu einem Termin im ServicePunkt die Buchungsbestätigung mitzubringen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung
Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.
Voraussetzungen
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Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin -
Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).
Erforderliche Unterlagen
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Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
- über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
- über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
- weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
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Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.
Gebühren
keine