Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung am Standort Beihilfestelle

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Kontakt

  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Württembergische Straße

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
      13:00 - 16:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
  • Mittwoch

      13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
  • Freitag

      09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" sind die Sitzgelegenheiten im Warteraum stark reduziert. Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.

Wir bitten alle Kundinnen und Kunden beim Besuch der Beihilfestelle eine Mund-Nase-Bedeckung (FFP-2) zu tragen sowie zu einem Termin im ServicePunkt die Buchungsbestätigung mitzubringen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung

Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.

Voraussetzungen

  • Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
    oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
  • Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
    Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).

Erforderliche Unterlagen

  • Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
    • über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
    • über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
    • weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
  • Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
    Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.

Gebühren

keine

Chat

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