Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung
Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.
Voraussetzungen
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Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin -
Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).
Erforderliche Unterlagen
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Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
- über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
- über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
- weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
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Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.
Gebühren
keine