Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung

Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.

Voraussetzungen

  • Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
    oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
  • Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
    Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).

Erforderliche Unterlagen

  • Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
    • über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
    • über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
    • weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
  • Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
    Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.

Gebühren

keine

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