Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung am Standort Beihilfestelle

Öffnungszeiten
14:00 - 17:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Liebe Kundinnen und Kunden,
wegen der Verlängerung und Verschärfung des Lockdown wird die Nichterreichbarkeit der Beihilfestelle bis vorerst einschließlich den 26. Februar 2021 verlängert.
Beihilfeanträge, Anfragen per schriftlicher Post, Mail oder Fax werden in dieser Zeit weiterhin unverändert bearbeitet.
Bitte Bleiben Sie gesund!
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Ihre Beihilfestelle
(12.01.2021)
Liebe Kundinnen und Kunden,
Der Berliner Senat beschloss am Sonntag einen harten Lockdown ab 16. Dezember 2020 daher müssen leider die Termine ab dem 16. Dezember 2020 abgesagt werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen in dieser besonderen Zeit alles Gute.
Bleiben Sie gesund!
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Ihre Beihilfestelle
(15.12.2020)
Liebe Kundinnen und Kunden,
vom 21.12.2020 bis einschl. zum 15.01.2021, ist die Beihilfestelle telefonisch während der Sprechzeiten nicht erreichbar.
Der Servicepunkt der Beihilfestelle ist in dieser Zeit ebenfalls nicht besetzt. Terminbuchungen sind daher für diesen Zeitraum nicht möglich.
Die Geschäftsstelle der Beihilfestelle ist geschlossen. Alle verfügbaren Dienstkräfte der Beihilfestelle arbeiten in dieser Zeit engagiert an der Aufrechterhaltung der aktuell kurzen Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge. Anfragen per schriftlicher Post, Mail oder Fax werden in dieser Zeit weiterhin unverändert bearbeitet.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen in dieser besonderen Zeit alles Gute.
Bleiben Sie gesund!
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Ihre Beihilfestelle
(04.12.2020)
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" sind die Sitzgelegenheiten im Warteraum stark reduziert. Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.
Wir bitten alle Kundinnen und Kunden beim Besuch der Beihilfestelle eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen sowie zu einem Termin im ServicePunkt die Buchungsbestätigung mitzubringen.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung
Beamte/innen und andere Versorgungsempfänger/innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die zusätzlich zur Alimentation geleistet wird. Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie ihren Familien.
Voraussetzungen
-
Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Rechnungen und/oder Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.
- evtl. erteilte Bescheide
- Ihre Personalnummer oder Versorgungsnummer
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Kontakt
Landesverwaltungsamt
Beihilfestelle
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Württembergische Straße
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
0.4km
U Konstanzer Str.
- U7
-
0.6km
U Blissestr.
- U7
-
0.1km
U Fehrbelliner Platz
- Bus
-
-
0.1km
U Fehrbelliner Platz
- 101
- 104
- N42
- N7
- 115
- N3
-
0.3km
Berlin, Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 104
- N42
-
0.3km
Berlin, Mansfelder Str./Barstr.
- 115
- N7
-
0.1km
U Fehrbelliner Platz