Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung am Standort Beihilfestelle
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- Landesverwaltungsamt
- Beihilfestelle
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-6060
- Fax: (030) 9028-3541
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
13:00 - 16:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe) -
Mittwoch
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13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
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Donnerstag
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13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe zu den speziellen Themen wie psychotherapeutische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, zahnärztliche Heil – und Kostenpläne - inklusive kieferorthopädische Behandlungen
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Freitag
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09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Hinweis:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den von Ihnen gewünschten Termin zu buchen, ist davon auszugehen, dass eine Buchung nicht möglich ist, da das Interesse für Beratungstermine sehr hoch ist und die einzelnen Termine ausgebucht sind.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den von Ihnen gewünschten Termin zu buchen, ist davon auszugehen, dass eine Buchung nicht möglich ist, da das Interesse für Beratungstermine sehr hoch ist und die einzelnen Termine ausgebucht sind.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Konstanzer Str.
- U7
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U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
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Bus
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" sind die Sitzgelegenheiten im Warteraum stark reduziert. Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung
Beamte/innen und andere Versorgungsempfänger/innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die zusätzlich zur Alimentation geleistet wird. Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie ihren Familien.
Voraussetzungen
- Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Rechnungen und/oder Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend. - evtl. erteilte Bescheide
- Ihre Personalnummer oder Versorgungsnummer
Gebühren
keine