Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung am Standort Beihilfestelle

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Kontakt

  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Württembergische Straße

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
      13:00 - 16:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
  • Mittwoch

      13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
  • Freitag

      09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" sind die Sitzgelegenheiten im Warteraum stark reduziert. Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.

Wir bitten alle Kundinnen und Kunden beim Besuch der Beihilfestelle eine Mund-Nase-Bedeckung (FFP-2) zu tragen sowie zu einem Termin im ServicePunkt die Buchungsbestätigung mitzubringen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung

Beamte/innen und andere Versorgungsempfänger/innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die zusätzlich zur Alimentation geleistet wird. Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie ihren Familien.

Voraussetzungen

  • Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
    oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnungen und/oder Belege
    Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.
  • evtl. erteilte Bescheide
  • Ihre Personalnummer oder Versorgungsnummer

Gebühren

keine

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