Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung am Standort Beihilfestelle
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Kontakt
- Landesverwaltungsamt
- Beihilfestelle
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-6060
- Fax: (030) 9028-3541
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
13:00 - 16:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe) -
Mittwoch
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13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
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Freitag
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09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Konstanzer Str.
- U7
-
U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" sind die Sitzgelegenheiten im Warteraum stark reduziert. Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.Wir bitten alle Kundinnen und Kunden beim Besuch der Beihilfestelle eine Mund-Nase-Bedeckung (FFP-2) zu tragen sowie zu einem Termin im ServicePunkt die Buchungsbestätigung mitzubringen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung
Beamte/innen und andere Versorgungsempfänger/innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die zusätzlich zur Alimentation geleistet wird. Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie ihren Familien.
Voraussetzungen
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Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Rechnungen und/oder Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend. - evtl. erteilte Bescheide
- Ihre Personalnummer oder Versorgungsnummer
Gebühren
keine