Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Berliner Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des Landes, in dem die Zweitniederlassung errichtet werden soll.
Genehmigungsbehörde ist die Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure für Brandschutz: die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht.
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen