Prüfingenieur/in für Standsicherheit - Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland errichten
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Berliner Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde des Landes Berlin im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des Landes, in dem die Zweitniederlassung errichtet werden soll.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag mit Angabe der Adresse der Zweitniederlassung
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Nachweis zur Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit in der Zweitniederlassung
Kopie des Gesellschaftsvertrages oder Ähnliches.
- Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen
- Angaben zur Entfernung zwischen den Niederlassungen bzw. Wohnsitz
- Angabe über die zeitliche Aufteilung der Prüftätigkeit zwischen Geschäftssitz und Zweitniederlassung
- Erläuterung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bauüberwachung
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Einvernehmenserklärung der Anerkennungsbehörde des Landes, in dem die Zweitniederlassung errichtet werden soll
Dies wird von der Anerkennungsbehörde in Berlin veranlasst.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Genehmigungsbehörde ist die Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure für Standsicherheit: die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen