Prüfingenieur/in für Standsicherheit - Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland errichten am Standort Oberste Bauaufsicht
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Kontakt
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Oberste Bauaufsicht
- Fehrbelliner Platz 4 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-4393
- Fax: (030) 90139-4341
- E-Mail: bauaufsicht@sensw.berlin.de
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- N7
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Prüfingenieur/in für Standsicherheit - Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland errichten
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Berliner Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde des Landes Berlin im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des Landes, in dem die Zweitniederlassung errichtet werden soll.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag mit Angabe der Adresse der Zweitniederlassung
-
Nachweis zur Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit in der Zweitniederlassung
Kopie des Gesellschaftsvertrages oder Ähnliches. - Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen
- Angaben zur Entfernung zwischen den Niederlassungen bzw. Wohnsitz
- Angabe über die zeitliche Aufteilung der Prüftätigkeit zwischen Geschäftssitz und Zweitniederlassung
- Erläuterung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bauüberwachung
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Einvernehmenserklärung der Anerkennungsbehörde des Landes, in dem die Zweitniederlassung errichtet werden soll
Dies wird von der Anerkennungsbehörde in Berlin veranlasst.
Gebühren
200,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Das Verfahrens hängt von der Einvernehmenserklärung der Anerkennungsbehörde des anderen Landes ab und dauert in der Regel nicht länger als 8 Wochen.
Hinweise zur Zuständigkeit
Genehmigungsbehörde ist die Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure für Standsicherheit: die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht.