Vermittlerregister IHK - Änderung anzeigen
In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Das Register enthält folgende Daten:
- bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
- bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
- Art der Erlaubnis
- Anschrift der zuständigen Registerbehörde
- in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
- Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
- Betriebsanschrift
- Registernummer
- bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Verfahrensablauf:
- Sie melden die Änderung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
- Die Erlaubnisbehörde leitet den Änderungsantrag an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
- Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registeränderung.
- Die eingetragene Änderung wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.
Voraussetzungen
- Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen und Ihre Angaben haben sich geändert.
Erforderliche Unterlagen
-
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Bitte nutzen Sie für Ihre Änderungsmitteilung die jeweiligen hinterlegten Formulare.
Formulare
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater § 34 d GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister
- Finanzanlagenvermittler § 34 f und Honorarfinanzanlagenvermittler § 34 h GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister
- Immobiliardarlehensvermittler § 34 i GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister
Gebühren
20,00 bis 35,00 Euro je Person
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer Berlin
Die Eintragung der Änderung in das Vermittlerregister für Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO) und Versicherungsberater (§ 34 d GewO), können Sie direkt bei der Industrie- und Handelskammer Berlin beantragen.
Ordnungsamt
Die Eintragung der Änderung in das Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) müssen Sie über das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt als zuständige Erlaubnisbehörde beantragen. Ihr Antrag wird dann vom Ordnungsamt an die Industrie- und Handelskammer Berlin weitergeleitet, sobald die Änderungen auch bei der Erlaubnisbehörde erfasst sind.
Die Eintragung in das Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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