Vermittlerregister IHK - Änderung anzeigen

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister.

In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
eintragen lassen, sobald Sie aktiv gewerblich tätig werden.

Das Register enthält folgende Daten:
  • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
  • bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
  • Art der Erlaubnis
  • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
  • Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
  • Betriebsanschrift
  • Registernummer
  • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Wenn sich Ihre Angaben geändert haben, zeigen Sie dies bitte der zuständigen Erlaubnisbehörde an, damit Ihre Angaben im Vermittlerregister stets aktuell bleiben.

Verfahrensablauf:
  1. Sie melden die Änderung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
  2. Die Erlaubnisbehörde leitet den Änderungsantrag an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
  3. Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registeränderung.
  4. Die eingetragene Änderung wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen und Ihre Angaben haben sich geändert.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
    Bitte nutzen Sie für Ihre Änderungsmitteilung die jeweiligen hinterlegten Formulare.

Gebühren

20,00 bis 35,00 Euro je Person

Hinweise zur Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer Berlin
Die Eintragung der Änderung in das Vermittlerregister für Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO) und Versicherungsberater (§ 34 d GewO), können Sie direkt bei der Industrie- und Handelskammer Berlin beantragen.

Ordnungsamt
Die Eintragung der Änderung in das Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) müssen Sie über das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt als zuständige Erlaubnisbehörde beantragen. Ihr Antrag wird dann vom Ordnungsamt an die Industrie- und Handelskammer Berlin weitergeleitet, sobald die Änderungen auch bei der Erlaubnisbehörde erfasst sind.

Die Eintragung in das Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.

Für Sie zuständig

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Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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