Vermittlerregister IHK - Änderung anzeigen am Standort Ordnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch unter der Rufnummer (030) 90277 4888 oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

BA Tempelhof-Schöneberg

  • Ordnungsamt – FB Gewerbe-
10820 Berlin

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Ordnungsamt
  • Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Fachbereich Gewerbe und Märkte
  • Tel.: (030) 90277 4888
  • Fax: (030) 90277 4611
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.

Hinweise zu Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:

Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:

Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe

Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:

Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch unter der Rufnummer (030) 90277 4888 oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Vermittlerregister IHK - Änderung anzeigen

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister.

In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
eintragen lassen, sobald Sie aktiv gewerblich tätig werden.

Das Register enthält folgende Daten:
  • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
  • bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
  • Art der Erlaubnis
  • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
  • Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
  • Betriebsanschrift
  • Registernummer
  • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Wenn sich Ihre Angaben geändert haben, zeigen Sie dies bitte der zuständigen Erlaubnisbehörde an, damit Ihre Angaben im Vermittlerregister stets aktuell bleiben.

Verfahrensablauf:
  1. Sie melden die Änderung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
  2. Die Erlaubnisbehörde leitet den Änderungsantrag an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
  3. Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registeränderung.
  4. Die eingetragene Änderung wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen und Ihre Angaben haben sich geändert.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
    Bitte nutzen Sie für Ihre Änderungsmitteilung die jeweiligen hinterlegten Formulare.

Gebühren

20,00 bis 35,00 Euro je Person

Hinweise zur Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer Berlin
Die Eintragung der Änderung in das Vermittlerregister für Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO) und Versicherungsberater (§ 34 d GewO), können Sie direkt bei der Industrie- und Handelskammer Berlin beantragen.

Ordnungsamt
Die Eintragung der Änderung in das Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) müssen Sie über das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt als zuständige Erlaubnisbehörde beantragen. Ihr Antrag wird dann vom Ordnungsamt an die Industrie- und Handelskammer Berlin weitergeleitet, sobald die Änderungen auch bei der Erlaubnisbehörde erfasst sind.

Die Eintragung in das Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.