Vermittlerregister IHK - Änderung

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister.

In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
eintragen lassen, sobald Sie aktiv gewerblich tätig werden.

Das Register enthält folgende Daten:
  • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
  • bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
  • Art der Erlaubnis
  • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
  • Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
  • Betriebsanschrift
  • Registernummer
  • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Wenn sich Ihre Angaben geändert haben, zeigen Sie dies bitte der zuständigen Industrie- und Handelskammer an, damit Ihre Angaben im Vermittlerregister stets aktuell bleiben.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen und Ihre Angaben haben sich geändert.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

20,00 bis 35,00 Euro je Person

Hinweise zur Zuständigkeit

Für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin ist die Industrie- und Handelskammer Berlin für die Eintragung der Änderungen im Vermittlerregister zuständig.

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