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Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen
Über die Eintragung in:
In der Bescheinigung werden angegeben:
• Name und Anschrift des Inhabers/Betriebes,
• Zeitpunkt der Eintragung,
• das zu betreibende Handwerk bzw. Gewerbe,
• der Betriebssitz,
• bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke: Benennung der Personen, die die Eintragungsvoraussetzungen erbringen ( z.B. Betriebsleiter).
Die Gültigkeit einer bereits erteilten Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte wird mit der Bescheinigung nochmals bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie als Nachweis zur Vorlage bei anderen Behörden ( z.B. bei ihrer Krankenkasse oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) verwenden.
- die Handwerksrolle,
- das Verzeichnis zulassungfreier Handwerke und
- das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
In der Bescheinigung werden angegeben:
• Name und Anschrift des Inhabers/Betriebes,
• Zeitpunkt der Eintragung,
• das zu betreibende Handwerk bzw. Gewerbe,
• der Betriebssitz,
• bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke: Benennung der Personen, die die Eintragungsvoraussetzungen erbringen ( z.B. Betriebsleiter).
Die Gültigkeit einer bereits erteilten Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte wird mit der Bescheinigung nochmals bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie als Nachweis zur Vorlage bei anderen Behörden ( z.B. bei ihrer Krankenkasse oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) verwenden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Eintragung bei der Handwerkskammer
Erforderliche Unterlagen
-
Handwerkskarte/Gewerbekarte
Kopie der gültigen Handwerkskarte bzw. der Gewerbekarte mit Angabe der Betriebsnummer
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Bescheinigung erhalten Betriebe mit Sitz bzw. gewerblicher Niederlassung im Handwerkskammer-Bezirk Berlin bei der Handwerkskammer Berlin.