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Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen
Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
Das Register enthält folgende Daten:
Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstoßen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Das Register enthält folgende Daten:
- bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
- bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
- Art der Erlaubnis
- Anschrift der zuständigen Registerbehörde
- in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
- Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
- Betriebsanschrift
- Registernummer
- bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstoßen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Voraussetzungen
-
1.a) Sie besitzen eine Erlaubnis als:
Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO), Versicherungsberater (§ 34 d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) oder Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Oder -
1.b) Sie sind von der Erlaubnispflicht befreit worden
betrifft vor allem produktakzessorische Versicherungsvermittler
Und - 2. Sie üben die Tätigkeit aktiv gewerblich aus
-
Hinweis
Gebundene Versicherungsvertreter können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Registrierungsantrag
ausgefülltes Antragsformular (unter "Formulare") -
Erlaubnis/Erlaubnisbefreiung
Kopie der Erlaubnisurkunde bzw. für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung -
Gewerbeanzeige
Kopie der Gewerbeanmeldung -
Ggf. Registerauszug
Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor. -
Ggf. bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich das Formular "Tätigkeit in anderem EU-Mitgliedsstaat" (unter "Formulare")
Formulare
- Antragsformulare für Versicherungsvermittler/-berater (§ 34d GewO)
- Registrierung von Mitarbeitern
- Tätigkeit in anderem EU-Mitgliedsstaat
- Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (§34f und h GewO)
- Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (§34f und h GewO)
- Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Beiblatt Antrag Vermittlerregister juristische Person (§ 34f & § 34h GewO)
- Immobiliardarlehensvermittler Eintragung in das Vermittlerregister – natürliche Person (§ 34i GewO)
- Immobiliardarlehensvermittler Eintragung in das Vermittlerregister – juristische Person (§ 34i GewO)
- Immobiliardarlehensvermittler Registrierung von Mitarbeitern (§ 34i GewO)
Gebühren
- 35,00 bis 155,00 Euro, je nach Art der Registereintragung
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO) (Vermittlerregister) § 11a
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) §§ 8 ff.
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung - Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) §§ 6 ff.
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung - Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) §§ 6 ff.
- Gebührenordnung der IHK (Abschnitt F. Recht und Steuern - Nr. 2. ff.)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Eintragung in das Vermittlerregister für
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
Die Eintragung in das Vermittlerregister für
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Die Eintragung in das Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.