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Rechtsanwaltskammer - Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung
Die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur nach Aushändigung der Zulassungsurkunde führen.
Die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist zu beantragen, sofern sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin befindet.
Die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist zu beantragen, sofern sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin befindet.
Voraussetzungen
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Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 4 BRAO vorliegen. -
Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein. -
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage vorzulegen. Das kann nachgereicht werden, muss spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen. -
Kanzleisitz in Berlin
Nach einer erfolgten Kanzleisitzverlegung befindet sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung nach § 27 Abs. 3 BRAO
Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Anlage Personalbogen muss mit einem Foto eingereicht werden. -
Nachweis der Geburtsurkunde
Es ist eine Ablichtung der Geburtsurkunde einzureichen. -
Nachweis nichtanwaltlicher Arbeitgeber
Bei einer ggf. vorhandenen Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist das mit der Vereinbarkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts/Rechtsanwältin gemäß §§ 7 Nr. 8 bzw. 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO zu prüfen.
Gebühren
80,00 Euro
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 6 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.