Rechtsanwaltskammer - Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung

Die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur nach Aushändigung der Zulassungsurkunde führen.

Die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist zu beantragen, sofern sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin befindet.

Voraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
    Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 4 BRAO vorliegen.
  • Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
    Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein.
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    Es ist Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage vorzulegen. Das kann nachgereicht werden, muss spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen.
  • Kanzleisitz in Berlin
    Nach einer erfolgten Kanzleisitzverlegung befindet sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung nach § 27 Abs. 3 BRAO
    Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Anlage Personalbogen muss mit einem Foto eingereicht werden.
  • Nachweis der Geburtsurkunde
    Es ist eine Ablichtung der Geburtsurkunde einzureichen.
  • Nachweis nichtanwaltlicher Arbeitgeber
    Bei einer ggf. vorhandenen Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist das mit der Vereinbarkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts/Rechtsanwältin gemäß §§ 7 Nr. 8 bzw. 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO zu prüfen.

Gebühren

80,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 6 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Für die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.

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