Denkmal - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Untere Denkmalschutzbehörde
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Stadtentwicklungsamt - Untere Denkmalschutzbehörde
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
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Postanschrift10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-2349
- Fax: (030) 90277-7852
- E-Mail: denkmalschutz@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Dienstag
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung -
Mittwoch
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Donnerstag
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Freitag
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Innsbrucker Platz
- S45
- S46
- S41
- S42
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S Schöneberg
- S45
- S46
- S41
- S42
- S1
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S+U Innsbrucker Platz
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U-Bahn
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Bus
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Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
-
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Rathaus Schöneberg
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Denkmal - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist u.a. erforderlich, wenn Sie an einem unter Schutz gestellten Denkmal bauliche Maßnahmen durchführen möchten.
Verfahrensablauf
1. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde auf und lassen Sie sich zum Antragsverfahren beraten.
2. Beantragen Sie eine Denkmalrechtliche Genehmigung (Neuantrag) oder die Verlängerung Ihrer bereits genehmigten Maßnahme (Verlängerungsantrag). Das können Sie im Online-Verfahren erledigen.
3. Die Denkmalschutzbehörde prüft Ihren Antrag und meldet sich schriftlich bei Ihnen, wenn
5. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid von der Denkmalschutzbehörde.
Verfahrensablauf
1. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde auf und lassen Sie sich zum Antragsverfahren beraten.
2. Beantragen Sie eine Denkmalrechtliche Genehmigung (Neuantrag) oder die Verlängerung Ihrer bereits genehmigten Maßnahme (Verlängerungsantrag). Das können Sie im Online-Verfahren erledigen.
3. Die Denkmalschutzbehörde prüft Ihren Antrag und meldet sich schriftlich bei Ihnen, wenn
- Sie aufgefordert werden, Unterlagen nachzureichen
- und/oder der Bescheid Nebenbestimmungen enthält, deren Erfüllung Sie aufgefordert werden nachzuweisen
5. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid von der Denkmalschutzbehörde.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Sie möchten an Denkmalen oder in der Umgebung von Denkmalen bauliche Maßnahmen durchführen
dazu gehören:
- Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen
- Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals
- Beseitigung (teilweise oder vollständig) eines Denkmals
- bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals
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Maßnahmenbeginn
Erst nach Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung darf mit den Maßnahmen begonnen werden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die denkmalrechtliche Genehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung, andere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zustimmungen einzuholen. -
Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen: Nachforderungsschreiben
Wenn Sie bereits einen Antrag eingereicht haben und zur Prüfung der geplanten Maßnahme weitere Unterlagen erforderlich sind, dann laden Sie die im Nachforderungsschreiben genannten Anlagen mittels Online-Antrag hoch.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung einer Denkmalrechtlichen Genehmigung
ausschließlich online möglich
- Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 50 MB groß sein.
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Angaben zur antragstellenden Person
Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragsteller/in -
Angaben zum Grundstück
- Lageplan
- Bestandspläne oder historische Pläne,
- ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen)
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Angaben zur Maßnahme
eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben, Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen - ggf. Voruntersuchung oder Befunduntersuchung eines Restaurators
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ggf. Nachreichung von Unterlagen: Aktenzeichen
ausschließlich online möglich
- Geben Sie das Aktenzeichen wie auf dem Nachforderungsschreiben angegeben ein.
- Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 50 MB groß sein.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde: Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die untere Denkmalschutzbehörde, in deren Bezirk sich das Denkmal befindet.
- Landesdenkmalamt: Für die Denkmale der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Verfassungsorgane des Bundes sowie Denkmale der diplomatischen und konsularischen Vertretungen ausländischer Staaten und der Vertretungen der Länder beim Bund nimmt das Landesdenkmalamt die Aufgaben der Ordnungsbehörde war.