Steueridentifikationsnummer - Vergabe an nicht meldepflichtige Personen

Zur eindeutigen Identifikation im Besteuerungsverfahren enthält jede in Deutschland gemeldete Person von den Meldebehörden eine eindeutige, lebenslang gültige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.).

Nicht meldepflichtige Personen, erhalten für Zwecke der Einkommensbesteuerung auf Antrag eine Identifikationsnummer vom Finanzamt. Dies betrifft insbesondere folgende Personengruppen:
  • in Deutschland tätige Personen mit Wohnsitz im Ausland oder
  • im Inland lebende Personen ohne ständigen Wohnsitz (z.B. Obdachlose)
wenn eine Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird als:

  • Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und dafür die Identifikationsnummer zur Bereitstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale an den Arbeitgeber im ELStAM-Verfahren (Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) benötigen.
  • Selbständige, Gewerbetreibende und Vermieter, die in Deutschland ggf. beschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist kein gesonderter Antrag nötig. Wird die IdNr. eher benötigt, z. B. zur Aufnahme einer Beschäftigung, ist der unter „Formulare“ angegebene Antrag von der betroffenen Person beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die IdNr. wird schriftlich an die (gegebenenfalls ausländische) Wohnsitzadresse mitgeteilt. Zusätzlich kann im Antrag eine empfangsbevollmächtigte Person (z. B. Arbeitgeber) benannt werden.

Voraussetzungen

  • Keine Meldepflicht in Deutschland
    weil:
    • kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden.
    • kein fester Wohnsitz vorhanden.
  • Bestehende Steuerpflicht oder Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit in Deutschland

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt (ausgefüllt)
    Unter "Formulare" gelangen Sie zum Formularserver des Bundesministeriums für Finanzen. Gehen Sie wie folgt vor und klicken Sie:
    • Formularcenter > gegebenenfalls Datenschutzhinweise akzeptieren
    • Steuerformulare
    • Lohnsteuer (Arbeitnehmer)
  • Oder: Steuererklärung
  • Kopie von Personalausweis oder Pass

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Finanzamt: Erfolgt die Vergabe der Identifikationsnummer im Zusammenhang mit einer Steuererklärung oder steuerlichen Anmeldung, ist das für Ihre Einkommensteuer zuständige Finanzamt auch für die Vergabe der Identifikationsnummer zuständig.

  • Finanzamt des Arbeitgebers: Wird eine Identifikationsnummer beantragt, um als Arbeitnehmer am ELStAM-Verfahren teilnehmen zu können, liegt die Zuständigkeit für die Vergabe der Identifikationsnummer beim für die Besteuerung des Arbeitgebers zuständigen Finanzamt.

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