Steueridentifikationsnummer - Vergabe an nicht meldepflichtige Personen
Zur eindeutigen Identifikation im Besteuerungsverfahren enthält jede in Deutschland gemeldete Person von den Meldebehörden eine eindeutige, lebenslang gültige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.).
Nicht meldepflichtige Personen, erhalten für Zwecke der Einkommensbesteuerung auf Antrag eine Identifikationsnummer vom Finanzamt. Dies betrifft insbesondere folgende Personengruppen:
Die IdNr. wird schriftlich an die (gegebenenfalls ausländische) Wohnsitzadresse mitgeteilt. Zusätzlich kann im Antrag eine empfangsbevollmächtigte Person (z. B. Arbeitgeber) benannt werden.
Nicht meldepflichtige Personen, erhalten für Zwecke der Einkommensbesteuerung auf Antrag eine Identifikationsnummer vom Finanzamt. Dies betrifft insbesondere folgende Personengruppen:
- in Deutschland tätige Personen mit Wohnsitz im Ausland oder
- im Inland lebende Personen ohne ständigen Wohnsitz (z.B. Obdachlose)
- Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und dafür die Identifikationsnummer zur Bereitstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale an den Arbeitgeber im ELStAM-Verfahren (Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) benötigen.
- Selbständige, Gewerbetreibende und Vermieter, die in Deutschland ggf. beschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
Die IdNr. wird schriftlich an die (gegebenenfalls ausländische) Wohnsitzadresse mitgeteilt. Zusätzlich kann im Antrag eine empfangsbevollmächtigte Person (z. B. Arbeitgeber) benannt werden.
Voraussetzungen
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Keine Meldepflicht in Deutschland
weil:
- kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden.
- kein fester Wohnsitz vorhanden.
- Bestehende Steuerpflicht oder Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit in Deutschland
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt (ausgefüllt)
Unter "Formulare" gelangen Sie zum Formularserver des Bundesministeriums für Finanzen. Gehen Sie wie folgt vor und klicken Sie:
- Formularcenter > gegebenenfalls Datenschutzhinweise akzeptieren
- Steuerformulare
- Lohnsteuer (Arbeitnehmer)
- Oder: Steuererklärung
- Kopie von Personalausweis oder Pass
Formulare
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Finanzamt: Erfolgt die Vergabe der Identifikationsnummer im Zusammenhang mit einer Steuererklärung oder steuerlichen Anmeldung, ist das für Ihre Einkommensteuer zuständige Finanzamt auch für die Vergabe der Identifikationsnummer zuständig.
- Finanzamt des Arbeitgebers: Wird eine Identifikationsnummer beantragt, um als Arbeitnehmer am ELStAM-Verfahren teilnehmen zu können, liegt die Zuständigkeit für die Vergabe der Identifikationsnummer beim für die Besteuerung des Arbeitgebers zuständigen Finanzamt.