Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren am Standort Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg
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- Landgericht Berlin
- Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg
- Tegeler Weg 17-21 , 10589 Berlin
- Tel.: 030 90188-0
- Fax: 030 90188- 518
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Öffnungszeiten
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09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die unter https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/ veröffentlichten Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs!
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Jungfernheide Bhf
- S41
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S Westend
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U-Bahn
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Tegeler Weg/S Jungfernheide
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Schlossbrücke
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S+U Jungfernheide Bhf
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Osnabrücker Str.
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Regionalbahn
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S+U Jungfernheide Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren
Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
- ein Honorar für ihre Leistungen und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Voraussetzungen
-
Beauftragung mit einer Übersetzung
Sie müssen vom Gericht mit der Übersetzung eines Schriftstücks beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Übersetzung bei der Stelle, die Sie beauftragt hat.
Endet Ihr Auftrag vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Erforderliche Unterlagen
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Abrechnung Ihrer Übersetzungstätigkeit
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zweifach zusammen mit Ihrer Übersetzung zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. -
Nachweise über sonstige Aufwendungen
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Gebühren
keine