Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren am Standort Amtsgericht Lichtenberg
große Karte
Kontakt
- Amtsgericht Lichtenberg
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1 , 10365 Berlin
- Tel.: (0)30 90253-0
- Fax: (0)30 90253-300
- E-Mail: poststelle@ag-lb.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich! -
Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
15.00-18.00 Uhr.
Achtung!!! Während der erweiterten Öffnungszeit
von 15.00 bis 18.00 Uhr sind keine Erbausschlagungen möglich
(auch keine Sprechstunde). -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
S+U Lichtenberg Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- 240
- N56
- N94
- N5
- N50
-
Atzpodienstr.
- 240
- N50
- N56
-
Rüdigerstr.
- 240
- N50
- N56
-
U Magdalenenstr.
-
Tram
-
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
Betriebshof Lichtenberg
- 37
- M10
- M4
- M5
-
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
- M10
- M8
-
Rathaus Lichtenberg
-
Regionalbahn
-
S+U Lichtenberg Bhf
- RB26
- RB25
- RB54
- IRE
- RB32
- RB24
- RE7
- RB12
- RE1
- RE2
- RB21
- FEX
- RE8
-
S+U Lichtenberg Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren
Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
- ein Honorar für ihre Leistungen und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Voraussetzungen
-
Beauftragung mit einer Übersetzung
Sie müssen vom Gericht mit der Übersetzung eines Schriftstücks beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Übersetzung bei der Stelle, die Sie beauftragt hat.
Endet Ihr Auftrag vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Erforderliche Unterlagen
-
Abrechnung Ihrer Übersetzungstätigkeit
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zweifach zusammen mit Ihrer Übersetzung zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. -
Nachweise über sonstige Aufwendungen
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
und Marzahn-Hellersdorf