Online - Abfrage des Eingangs einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der KFZ-Zulassungsbehörde (Bankbrief)

Soll trotz der Verwahrung der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes bei der Bank eine Dienstleistung abgefordert werden, für die die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden von der Bank anzufordern.

Die Bank wird die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief an die KFZ-Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes kann eine Bearbeitung erfolgen.

Die Bürgerämter bieten diese Dienstleistung (Entgegennahme-Verwahrung-Rückgabe(-sendung)) zum Zweck der Außerbetriebsetzung an.

Die Bank benötigt die Anschrift des Standortes der KFZ Zulassungsbehörde, an dem der Vorsprachetermin gebucht wurde oder wird, sowie den Zweck. Die Bank entscheidet, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kunden ausgegeben, oder der Bank zurück übersandt wird.

Informationen, ob die Zulassungsbescheinigung bereits bei der KFZ-Zulassungsbehörde Berlin eingegangen ist, erhalten Sie in der ZB-Teil 2 Abfrage im Kfz-Online-Portal Berlins.

Die Online - Abfrage steht nicht für den Eingang bei einem Bürgeramt zur Verfügung.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Grundgebühr: für die Online - Abfrage entstehen keine Gebühren.

Für Sie zuständig

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