Zulassungsbescheinigung Teil II - Leasingbriefauskunft beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
große Karte Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
- Jüterboger Str. 3 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3446
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Öffnungszeiten
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Dienstag
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Mittwoch
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
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10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Freitag
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07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Jüterboger Str.
- 248
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Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
Golßener Str.
- M43
-
Marheinekeplatz
- 248
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Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
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Jüterboger Str.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.
- Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.
- Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.
- Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Zulassungsbescheinigung Teil II - Leasingbriefauskunft beantragen
Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihre an die Kfz-Zulassungsbehörde gesendete Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dort bereits eingegangen ist. Diese Information kann für Sie wichtig sein, wenn Sie einen Termin vereinbart haben und Sie wissen möchten, ob alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.
Es betrifft Sie insbesondere dann, wenn jemand anderes, z.B. eine Bank oder ein Leasingunternehmen, Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) in Verwahrung hat und an die Kfz-Zulassungsbehörde schicken soll.
Verfahrensablauf
1. Fordern Sie Ihre Bank oder Ihr Leasingunternehmen auf, Ihre ZB II an die Kfz-Zulassungsbehörde zu schicken.
3. Die Bank/das Unternehmen entscheidet, ob Ihnen abschließend die ZB II ausgegeben wird oder der Bank / dem Unternehmen zurück übersandt werden soll.
Es betrifft Sie insbesondere dann, wenn jemand anderes, z.B. eine Bank oder ein Leasingunternehmen, Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) in Verwahrung hat und an die Kfz-Zulassungsbehörde schicken soll.
Verfahrensablauf
1. Fordern Sie Ihre Bank oder Ihr Leasingunternehmen auf, Ihre ZB II an die Kfz-Zulassungsbehörde zu schicken.
- Das ist erforderlich, wenn Sie Ihre ZB II bei der Kfz-Zulassungsbehörde einreichen müssen (z.B. für die Zulassung eines Fahrzeugs oder die Änderung von Daten), die ZB II aber bei Ihrer Bank/Unternehmen in Verwahrung ist.
3. Die Bank/das Unternehmen entscheidet, ob Ihnen abschließend die ZB II ausgegeben wird oder der Bank / dem Unternehmen zurück übersandt werden soll.
- Die durch die Übersendung und Verwahrung der ZB II anfallenden Gebühren, werden Ihnen im Rahmen der Zulassung in Rechnung gestellt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Erforderliche Unterlagen
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Statusabfrage zum Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde
Ausschließlich online möglich - Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- oder Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Gebühren
- keine: für die Statusabfrage
- 15,30 Euro zusätzlich: für die Übersendung und Verwahrung der ZB II
- 5,10 Euro zusätzlich: wenn die Rücksendung der ZB II an den Absender nicht erfolgen soll
Rechtsgrundlagen
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