Online - Abfrage des Eingangs einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der KFZ-Zulassungsbehörde (Bankbrief) am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.
Öffnungszeiten
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
10:00-16:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
07:30-11:30 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Seit dem 26. August 2013 können Kunden ausschließlich über einen gebuchten Termin bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Lediglich für Kurzzeitkennzeichen sowie reine Außerbetriebsetzungen werden Wartenummern ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Wartenummern für Kurzzeitkennzeichen zwei Stunden vor dem Ende der Öffnungszeit endet.
Für andere Zulassungsvorgänge vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch unter der Service-Nummer 90269-3300 einen Termin.
Die Terminbuchung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Zulassungsdienste, Händler und Firmenkunden mit mehr als 3 Vorgängen wenden sich bitte an die Sammelschalter.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Online - Abfrage des Eingangs einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der KFZ-Zulassungsbehörde (Bankbrief)
Soll trotz der Verwahrung der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes bei der Bank eine Dienstleistung abgefordert werden, für die die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden von der Bank anzufordern.
Die Bank wird die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief an die KFZ-Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes kann eine Bearbeitung erfolgen.
Die Bürgerämter bieten diese Dienstleistung (Entgegennahme-Verwahrung-Rückgabe(-sendung)) zum Zweck der Außerbetriebsetzung an.
Die Bank benötigt die Anschrift des Standortes der KFZ Zulassungsbehörde, an dem der Vorsprachetermin gebucht wurde oder wird, sowie den Zweck. Die Bank entscheidet, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kunden ausgegeben, oder der Bank zurück übersandt wird.
Informationen, ob die Zulassungsbescheinigung bereits bei der KFZ-Zulassungsbehörde Berlin eingegangen ist, erhalten Sie in der ZB-Teil 2 Abfrage im Kfz-Online-Portal Berlins.
Die Online - Abfrage steht nicht für den Eingang bei einem Bürgeramt zur Verfügung.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
5,10 Euro - 15,30 Euro für die Verwahrung oder/und Übersendung des Bankbriefs (je Aufwand)
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Nahverkehr
Tram Plauener Str./ Rhinstr.: M17, 27
Tram Schalkauer Str.: M6, 16