Trinkwasserinstallation anmelden - ummelden
Betreiberinnen und Betreiber von bestimmten Trinkwasser-Installationen müssen dem Gesundheitsamt relevante Ereignisse mitteilen. Dies ist in der Trinkwasserverordnung in §13 festgelegt.
Betreiberinnen und Betreiber von Trinkwasser-Installationen, aus denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgeben wird, zum Beispiel Kaufhäuser oder Kindertagesstätten, müssen dem Gesundheitsamt folgendes mitteilen:
Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die im Haushalt zusätzlich eine Anlage installiert haben, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt ist, das keine Trinkwasserqualität hat, müssen den Bestand unverzüglich anzeigen. Das Betrifft zum Beispiel Personen, die neben der normalen Hausinstallation noch eine Regenwassernutzungsanlagen oder Dachablaufwasseranlagen nutzen. Diese Anzeige muss mit dem Formular nach §13 Absatz 4 erfolgen.
Alle Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt auf Verlangen bestimmte Unterlagen über die Wasserversorgungsanlage vorlegen.
Das Gesundheitsamt prüft, ob und in welchem Zeitraum Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen zu ergreifen sind.
Betreiberinnen und Betreiber von Trinkwasser-Installationen, aus denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgeben wird, zum Beispiel Kaufhäuser oder Kindertagesstätten, müssen dem Gesundheitsamt folgendes mitteilen:
- Die Errichtung einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Die erstmalige Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Die Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Wichtige Änderungen einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation (innerhalb von 3 Tagen)
- Der Eigentums- oder Nutzungsrechteübergang einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Die Errichtung einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Die erstmalige Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Die Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Wichtige Änderungen einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation (innerhalb von 3 Tagen)
- Der Eigentums- oder Nutzungsrechteübergang einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Die erstmalige Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Die Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Wichtige Änderungen einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
- Die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation (innerhalb von 3 Tagen)
Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die im Haushalt zusätzlich eine Anlage installiert haben, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt ist, das keine Trinkwasserqualität hat, müssen den Bestand unverzüglich anzeigen. Das Betrifft zum Beispiel Personen, die neben der normalen Hausinstallation noch eine Regenwassernutzungsanlagen oder Dachablaufwasseranlagen nutzen. Diese Anzeige muss mit dem Formular nach §13 Absatz 4 erfolgen.
Alle Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt auf Verlangen bestimmte Unterlagen über die Wasserversorgungsanlage vorlegen.
Das Gesundheitsamt prüft, ob und in welchem Zeitraum Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen zu ergreifen sind.
Voraussetzungen
- Trinkwasserinstallation befindet sich in Berlin
Erforderliche Unterlagen
- keine
Formulare
Gebühren
Die Meldung ist gebührenfrei.