Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage anzeigen am Standort Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz

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Kontakt

  • Bezirksamt Neukölln
  • Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
  • Blaschkoallee 32 12359 Berlin
  • Postanschrift
    Bezirksamt Neukölln Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz, 12040 Berlin
  • Tel.: 030 90239 1280
  • Fax: 030 90239 3743
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Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-16.00 Uhr
  • Dienstag

      08.00-16.00 Uhr
  • Mittwoch

      08.00-16.00 Uhr
  • Donnerstag

      08.00-16.00 Uhr
  • Freitag

      08.00-15.00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 170 Riesestr.
U-Bahn
  • U7 Blaschkoallee

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage anzeigen

Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden. Daher sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage verpflichtet, die Errichtung oder Änderungen im Betrieb dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Das betrifft:
  • Betreiberinnen und Betreiber von Trinkwasser-Installationen, aus denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgeben wird (zum Beispiel Kaufhäuser oder Kindertagesstätten)
  • Betreiberinnen und Betreiber, die selber Trinkwasser fördern (zum Beispiel mit einem Hausbrunnen)
  • Betreiberinnen und Betreiber von mobilen Trinkwasser-Installationen, aus denen Wasser öffentlich oder gewerblich abgegeben wird (zum Beispiel auf Schiffen)
  • Betreiberinnen und Betreiber von zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen (zum Beispiel Verkaufsstände auf Märkten)
  • Betreiberinnen oder Betreiber von Gebäudewasserversorgungsanlagen, für eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage (zum Beispiel, wenn Sie im Haushalt zusätzlich eine Anlage installiert haben, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt ist, das keine Trinkwasserqualität hat. Das Betrifft zum Beispiel Personen, die neben der normalen Hausinstallation noch eine Regenwassernutzungsanlagen oder Dachablaufwasseranlagen nutzen).
Verfahrensablauf
  1. Zeigen Sie die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, Stilllegung oder den Übergang des Eigentums einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
  2. Für die Nutzung des Online-Dienstes können Sie sich optional mit Ihrem BundID-Konto oder Mein Unternehmenskonto (MUK) anmelden und erhalten Bescheide und Nachrichten direkt in Ihr elektronisches Postfach. Wenn Sie den Online-Dienst ohne Anmeldung oder Registrierung nutzen, erfolgt die Kommunikation per Post.
  3. Das zuständige Gesundheitsamt prüft Ihre Anzeige und entscheidet, ob und in welchem Zeitraum Maßnahmen zum Schutz von betroffenen Personen zu ergreifen sind.
  4. Das Gesundheitsamt nimmt gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber/-in einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage in Berlin
    • Zentrale Wasserversorgungsanlage
    • Dezentrale Wasserversorgungsanlage
    • Eigenwasserversorgungsanlage
    • Mobile Wasserversorgungsanlage
    • Gebäudewasserversorgungsanlage
    • Zeitweilige Wasserversorgungsanlage
  • Frist für die Anzeige der Errichtung, Inbetriebnahme, Änderung: spätestens 4 Wochen im Voraus
    • Errichtung einer Wasserversorgungsanlage mit Trinkwasserbereitstellung
    • Errichtung der Nichttrinkwasseranlage
    • Erstmalige Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage
    • Bauliche oder betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann
    • Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person
  • Frist für die Anzeige bei Stilllegung: innerhalb von 3 Tagen
    • Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage oder von Teilen einer Wasserversorgungsanlage
    • Stilllegung einer Nichttrinkwasseranlage
  • Frist für die Anzeige bei zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen: unverzüglich nach Kenntnisnahme
    Errichtung oder Inbetriebnahme und die voraussichtliche Dauer
  • Für die Online-Anzeige (optional): Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
  • Für die Online-Anzeige (optional): aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (empfohlen) oder Elster-Zertifikat
    Für die Anmeldung bei der BundID mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
    Als juristische Person benötigen Sie für die Anmeldung über Mein Unternehmenskonto (MUK) ein Elster-Zertifikat.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, Stilllegung oder des Übergangs des Eigentums einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage
    Die Anzeige können Sie online einreichen oder Sie nutzen das Formular und reichen die Anzeige schriftlich per Post ein.
  • Alle Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt auf Verlangen bestimmte Unterlagen über die Wasserversorgungsanlage vorlegen.

Gebühren

keine