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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) abholen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Abholung FzF

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Am Standort kann bar, mit girocard (ehemals EC-Karte) sowie mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch, online oder über das Kontaktformular.

Öffnungszeiten

Montag
07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Dienstag
07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Mittwoch
07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Donnerstag
07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) abholen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) wird vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – Referat III C ausgestellt. Sobald ihr Antrag dort bearbeitet wurde, werden Sie vom LABO darüber schriftlich informiert und gebeten, einen Termin zur Abholung zu vereinbaren. Bitte buchen Sie nur einen Termin, wenn Sie dazu aufgefordert wurden!

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann bei allen Berliner Bürgerämtern beantragt werden. Für Informationen / Termine zur Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) benutzen Sie bitte die Links unter „Weiterführende Informationen“." Ab dem 01.10.2019 ist eine Abholung nur mit Termin möglich.

Voraussetzungen

  • Antrag abgeschlossen
    Sie wurden über die Bearbeitung ihres Antrages schriftlich informiert und gebeten, einen Termin zur Abholung zu vereinbaren
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Vorlage des Führerscheins
  • Personenbeförderungsschein (bei Verlängerung)

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

15 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde - 4. OG - möglich.