Schadensersatz geltend machen - Allgemeiner Schadensfall am Standort Abteilung ZS – Zentraler Service
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Kontakt
- Senatsverwaltung für Finanzen
- Abteilung ZS – Zentraler Service
- Klosterstr. 59 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 9020-0
- Fax: (030) 9020-2624
- E-Mail: poststelle@senfin.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
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Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schadensersatz geltend machen - Allgemeiner Schadensfall
Geltend gemacht werden können Schadenersatzforderungen gegen das Land Berlin aus allgemeinen Schadensereignissen, die durch Dienstkräfte oder Einrichtungen der Senatsverwaltungen verursacht wurden und den Betrag von 200,00 Euro übersteigen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Allgemeiner Schadensfall
Schaden verursacht durch Dienstkräfte oder Einrichtungen der Senatsverwaltungen; insbesondere aus Amtshaftung und im Zusammenhang mit Einsätzen von Polizei und Feuerwehr. - Schadensersatzforderung übersteigt 200,00 Euro
-
Fristen
Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Fristen, Verjährungsfristen.
Erforderliche Unterlagen
-
Schadensfall melden
(online oder formlos schriftlich möglich)
- Online-Abwicklung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 20 MB groß sein.
-
Personendaten
- Für wen melden Sie einen Schadensfall?
- Kontaktangaben (Name, Adresse)
- Kontodaten
-
Angaben zum Schaden (Höhe und Verursacher)
- Wie hoch ist der Schaden (voraussichtlich)?
- Wer hat den Schaden verursacht?
-
Schadenshergang
- Wann ist der Schaden entstanden?
- Wo ist der Schaden entstanden?
- eingehende Schadensschilderung
-
Nachweise
Fotos vom Schaden, Gutachen, Rechnungen, Kostenvoranschläge und andere schadensrelevante Dokumente
- Bitte keine sensiblen Daten ( z. B. Arztberichte) angeben.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
einzelfallabhängig