Schadensersatz geltend machen - Allgemeiner Schadensfall

Geltend gemacht werden können Schadenersatzforderungen gegen das Land Berlin aus allgemeinen Schadensereignissen, die durch Dienstkräfte oder Einrichtungen der Senatsverwaltungen verursacht wurden und den Betrag von 200,00 Euro übersteigen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Allgemeiner Schadensfall
    Schaden verursacht durch Dienstkräfte oder Einrichtungen der Senatsverwaltungen; insbesondere aus Amtshaftung und im Zusammenhang mit Einsätzen von Polizei und Feuerwehr.
  • Schadensersatzforderung übersteigt 200,00 Euro
  • Fristen
    Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Fristen, Verjährungsfristen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schadensfall melden
    (online oder formlos schriftlich möglich)
    • Online-Abwicklung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 20 MB groß sein.
  • Personendaten
    • Für wen melden Sie einen Schadensfall?
    • Kontaktangaben (Name, Adresse)
    • Kontodaten
  • Angaben zum Schaden (Höhe und Verursacher)
    • Wie hoch ist der Schaden (voraussichtlich)?
    • Wer hat den Schaden verursacht?
  • Schadenshergang
    • Wann ist der Schaden entstanden?
    • Wo ist der Schaden entstanden?
    • eingehende Schadensschilderung
  • Nachweise
    Fotos vom Schaden, Gutachen, Rechnungen, Kostenvoranschläge und andere schadensrelevante Dokumente
    • Bitte keine sensiblen Daten ( z. B. Arztberichte) angeben.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

einzelfallabhängig

Für Sie zuständig