Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben am Standort Amtsgericht Spandau
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Kontakt
- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90157 - 0
- Fax: (030) 90157 - 444
- Kontaktformular
- Homepage
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Öffnungszeiten
-
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
-
09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
-
09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Freitag
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden derzeit nur telefonisch unter der Nummer
030 / 90157 369 vergeben.
030 / 90157 369 vergeben.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
- S-Bahn
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- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
- U-Bahn
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- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben
Sofern Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen, wer den Sie betreffenden Eintrag eingesehen hat.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhalten Sie per Post ein Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder, welches die Freischaltungsnummer (Einsichts-PIN) enthält.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhalten Sie per Post ein Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder, welches die Freischaltungsnummer (Einsichts-PIN) enthält.
Voraussetzungen
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Eintrag im Schuldnerverzeichnis
Sie sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
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Formloser Antrag
Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. Klicken Sie hierfür auf die Überschrift "Formloser Antrag". Für jede Eintragung müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen - Fotokopie Ihres Personalausweises
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Mitteilung der aktuellen Anschrift
Geben Sie Ihre aktuelle, vollständige Anschrift an und weisen Sie Ihre vorherigen Anschriften durch Auskünfte aus dem Melderegister nach -
Aktenzeichen der zugrundeliegenden Eintragung
z.B. DR II Aktenzeichen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers -
Name oder Bezeichnung der anordnenden Stelle
z.B. Name und Vorname der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers -
Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
Sie müssen die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckunsgerichts angeben. Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R......
Gebühren
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
keine Angabe
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Gerichte erteilen Ihnen keine Auskünfte zu den verwalteten Eintragungen.
Für die Entscheidung über Ihren Antrag ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Den Antrag kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.