Gewerberegisterauszug - schriftliche Auskunft am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
ACHTUNG!!!
Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere KundenInnen und MitarbeiterInnen, sehen wir uns veranlasst, bis auf Weiteres die persönlichen Sprechstunden im gesamten Ordnungsamt einzustellen. Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon 030 9029 29000, Onlineportal des Ordnungsamtes) sowie den Postweg zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin zur Verfügung! Wir bitten Sie um Verständnis!
Für die Erteilung von Erlaubnissen für Gaststättenbetriebe mit Ausschank alkoholischer Getränke (“Gaststättenerlaubnisse”) ist eine Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!
Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Gewerberegisterauszug - schriftliche Auskunft
Das Gewerberegister wird durch die Berliner Ordnungsämter geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in den jeweiligen Berliner Bezirken ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. In Berlin sind diese Grunddaten elektronisch in der eAuskunft öffentlich im Internet einsehbar (siehe "Weiterführende Informationen").
Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft (wie z.B. Anschrift der Wohnung, Geburtsname, Geburtsdatum, …) müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden, usw.).
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen des zuständigen Ordnungsamtes.
Die Auskünfte aus dem Gewerberegister entsprechen dem, was den Ordnungsämtern bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen die Ordnungsämter keine Gewähr.
Voraussetzungen
-
Nachweis des berechtigten Interesses
bei erweiterten Auskünften über die Grunddaten (Betriebsname, Betriebsanschrift, gewerbliche Tätigkeit) hinaus
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
Formlos und in Textform mit folgenden Angaben:
- Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
- Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
- Angaben zur eigenen Person
- bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen, o.Ä.)
- Nutzen Sie bitte den hinterlegten Musterantrag.
- Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
Gebühren
- 10,00 Euro je Auskunft - für die erste bis zehnte Person
- 5,00 Euro - für jede weitere Person
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Gewerberegister wird bei den Ordnungsämtern geführt. Es enthält all die Unternehmen und Betriebe, die in den jeweiligen Berliner Bezirken ihren Sitz haben. Wollen Sie zusätzlich Auskünfte über Privatpersonen (z.B. aktuelle Meldeadresse) erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können von den Berliner Ordnungsämtern nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein. Über Betriebe, die länger als ein Jahr abgemeldet sind, kann keine Auskunft mehr erteilt werden.
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Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)
Erläuterung der Symbole
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Nahverkehr
U-Bahn Fehrbelliner Platz: U3, U7
Bus Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115