Gewerberegisterauszug - schriftliche Auskunft

Das Gewerberegister wird durch die Berliner Ordnungsämter geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in den jeweiligen Berliner Bezirken ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. In Berlin sind diese Grunddaten elektronisch in der eAuskunft öffentlich im Internet einsehbar (siehe "Weiterführende Informationen").

Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft (wie z.B. Anschrift der Wohnung, Geburtsname, Geburtsdatum, …) müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden, usw.).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen des zuständigen Ordnungsamtes.
Die Auskünfte aus dem Gewerberegister entsprechen dem, was den Ordnungsämtern bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen die Ordnungsämter keine Gewähr.

Verfahrensablauf:
  1. Sie können Ihren Antrag auf eine schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister Berlin online ausfüllen und einreichen.
  2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Angaben zum angefragten Gewerbebetrieb vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister per Post. Wenn der angefragte Gewerbebetrieb in Berlin nicht ermittelt werden kann, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und eine Negativauskunft per Post.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen.

Voraussetzungen

  • Nachweis des berechtigten Interesses
    bei erweiterten Auskünften über die Grunddaten (Betriebsname, Betriebsanschrift, gewerbliche Tätigkeit) hinaus

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf schriftliche Gewerberegisterauskunft
    Online möglich oder formlos in Textform mit folgenden Angaben:
    • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
    • Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
    • Angaben zur eigenen Person
    • bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen, o.Ä.)
    • Nutzen Sie bitte das Antragsformular.
    • Mündliche Anträge sind nicht zulässig.

Gebühren

  • 10,00 Euro je Auskunft - für die erste bis zehnte Person
  • 5,00 Euro - für jede weitere Person

Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende nicht ermittelt werden konnte (Negativauskunft).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 1 Woche

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Gewerberegister wird bei den Ordnungsämtern geführt. Es enthält all die Unternehmen und Betriebe, die in den jeweiligen Berliner Bezirken ihren Sitz haben. Wollen Sie zusätzlich Auskünfte über Privatpersonen (z.B. aktuelle Meldeadresse) erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.

Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können von den Berliner Ordnungsämtern nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein. Über Betriebe, die länger als ein Jahr abgemeldet sind, kann keine Auskunft mehr erteilt werden.

Für Sie zuständig

Bitte wählen Sie für eine Terminvereinbarung einen Standort aus

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.