Parkausweis für Gäste beantragen am Standort Bürgeramt Klosterstraße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Es befinden sich 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen!

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:00-14:30 Uhr
  • Donnerstag

      10:30-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:00-14:30 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Hinweis für Terminkunden

  • Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
  • Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
  • Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie:

  • Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung eines Personalausweis und/oder Reisepasses.
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.

  • Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Parkausweis für Gäste beantragen

In Berlin werden Parkzonen bewirtschaftet. Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass in diesen Zonen das Parken Geld kostet. In den Bewirtschaftungsgebieten ist zu den Bewirtschaftungszeiten das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung (z.B. für Gäste) zum Parken ohne Parkschein zulässig.

Wer Gast einer Anwohnerin oder eines Anwohners einer Parkraumbewirtschaftungszone ist, kann in Einzelfällen und unter Darlegung besonderer Gründe, eine Gästevignette beantragen und benötigt damit keinen Parkscheinen mehr.

Die Gästevignette
  • wird nur in Einzelfällen unter Darlegung besonderer Gründe ausgestellt (z. B. gesundheitliche Einschränkungen)
  • Sie ist maximal 4 Wochen gültig.
  • Damit dürfen Gäste in der Zone der besuchten Anwohner/innen für den Bewilligungszeitraum parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Gäste mit einer Schwerbehinderung (und „Gleichgestellte“) können eine Gästevignette beantragen. Der Vorteil ist, dass Sie länger als mit einem Parkausweis für Schwerbehinderte (max. 24 Stunden) parken können.

Weitere Parkausweise
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
  • Parkausweis für Anwohner
  • Parkausweis für Handwerker
  • Parkausweis für Schwerbehinderte

Voraussetzungen

  • Besondere Gründe / Dringlichkeit
    Besondere Gründe, welche eine Ausnahmeregelung rechtfertigen können, sind beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen (z.B. für Gäste mit einer Schwerbehinderung (und „Gleichgestellte“))
  • Sie sind Gast von Anwohner/-innen einer Parkraumbewirtschaftungszone
    Die Gästevignette wird für maximal 4 Wochen ausgestellt.
  • Sie sind Halter/in eines zugelassen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
    gilt auch für Mietwagen
  • Wohnsitz des Gastes ist außerhalb der Postleitzahlenbereiche von 10000 bis 16999
    • Die Gästevignette gilt dann auch für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen der Länder Berlin oder Brandenburg
    • und für Mietwagen
  • Ggf. Verlust oder Beschädigung der bisher gültigen Gästevignette
    Dann können Sie einen Ersatz für Ihre bestehende Gästevignette beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Gästevignette (ausgefüllt und unterschrieben)
    (Den Antrag für Ihren jeweiligen Bezirk finden Sie unter "Formulare".)
    • Schriftlich per eMail oder Post: Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden - Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. Nutzen Sie die Kontaktliste der Bezirke (unter "Weiterführende Informationen").
    • Persönlich vor Ort: Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte Antragsformular mit.
    • Bei Antragstellung durch den Gastgeber (als Bevollmächtigter): Angabe des Kfz-Kennzeichens, des Wohnortes und des Aufenthaltszeitraums des Gastes erforderlich.
    • Bei Antragstellung durch den Gast: Name und Wohnort des Gastgebers erforderlich.
  • Nachweis der besonderen Dringlichkeit
    Nachweis durch Vorlage z.B.:
    • eines EU-Parkausweises
    • oder eines besonderen Parkausweises für besondere Gruppen Schwerbehinderter („Gleichgestellte“)
    • oder eines Ausweises für Schwerbehinderte mit dem Kennzeichen „G“
    • oder eines ärztlichen Attests
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Bei Kennzeichen aus Berlin und Brandenburg, die außerhalb des Postleitzahlenbereichs 10000 bis 16999 bei einer Zulassungsstelle registriert worden sind.
    • Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) notwendig. Name und Anschrift der Halterin oder des Halters, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Ggf. Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
    • Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sein, ist der Nachweis z. B. durch schriftliche Erklärung des Halters bzw. der Halterin erforderlich, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.
    • Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
  • Personaldokument (in Kopie)
    Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse und zur Identität von Gastgeber/in und vom Gast.
    Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes:
    • das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister
    • oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Ggf. Nachweis des Verlustes oder einer Beschädigung
    Eine Ersatzausstellung der Gästevignette ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

  • 10,20 Euro: bis 3 Tage
  • 13,00 Euro: bis 1 Woche
  • 15,00 Euro: bis 2 Wochen
  • 20,00 Euro: bis 3 Wochen
  • 25,00 Euro: bis 4 Wochen
Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

circa 14 Tage

Hinweise zur Zuständigkeit

Beantragen Sie die Gästevignette in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt und wo die Gastgeberin bzw. der Gastgeber gemeldet ist.

Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.

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