Staatsangehörigkeitsausweis - Ausstellung

Sie sind Deutsche oder Deutscher und benötigen einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit, zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption.

Oder Sie haben deutsche Eltern oder Vorfahren und möchten wissen, ob Sie selbst auch Deutsche oder Deutscher sind.

Dann können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft, ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit er­wor­ben haben. Außerdem wird geprüft, ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit zum Beispiel durch Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, Eheschließung oder Adoption wieder ver­lo­ren ha­ben könnten. Wenn Sie die die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besitzen, wird Ih­nen als Nach­weis ein Staats­an­ge­hö­rig­keits­aus­weis aus­ge­stellt.

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin
    Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
  • Sie sind Deutsche oder Deutscher
    Sie haben bereits deutsche Ausweispapiere, weil Sie in Deutschland geboren oder eingebürgert wurden. Oder Sie haben deutsche Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und vermuten, dass Sie auch Deutsche oder Deutscher sind.
  • Sie stellen einen Antrag
    Während einer ausführlichen Beratung (Erstberatung) erhalten Sie direkt vor Ort ein Antragsformular und vereinbaren einen Termin zur Abgabe des Antrages.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis Ihrer Identität
    Sie brauchen eine Geburtsurkunde oder einen gültigen Pass oder Personalausweis.
  • Personenstandsurkunden
    Bitte bringen Sie alle Urkunden, die Sie über Ihre deutschen Vorfahren finden können, zur Erstberatung mit:
    • Geburtsurkunden
    • Heiratsurkunden/Familienbücher
    • Sterbeurkunden
    • Ausweisdokumente
    • Einbürgerungsurkunden
    • andere Urkunden, aus denen auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geschlossen werden kann

Formulare

  • Das Antragsformular erhalten Sie nach einer ausführlichen persönlichen Beratung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde.

Gebühren

25,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Informationen zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit erhalten Sie während der Erstberatung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Einen Antrag können Sie nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen.

Für Sie zuständig

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