Staatsangehörigkeitsausweis beantragen am Standort LEA, Sellerstr.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Seit dem 01.01.2024 ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin.

Auf unserer Website finden Sie Informationen zum Verfahren für Einbürgerungsanträge und andere Anliegen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang erfolgt über eine Rampe ins Foyer im Erdgeschoss; im Foyer ist ein Fahrstuhl vorhanden

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M 27, 120, 147
S-Bahn
  • S 41/42 (Wedding)
U-Bahn
  • U 6 (Reinickendorfer Straße)

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Sie sind Deutsche oder Deutscher und benötigen einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit, zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption. Oder Sie haben deutsche Eltern oder Vorfahren und möchten wissen, ob Sie selbst auch Deutsche oder Deutscher sind. Dann können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.
  • Nutzen Sie dafür das Kontaktformular des für Sie zuständigen Referats in der Abteilung S des LEA (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“). Wählen Sie dort den Betreff "Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit“.
2. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) prüft, ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit er­wor­ben haben. Außerdem wird geprüft, ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit zum Beispiel durch Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, Eheschließung oder Adoption wieder ver­lo­ren ha­ben könnten.

3. Wenn Sie die die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besitzen, wird Ih­nen als Nach­weis ein Staats­an­ge­hö­rig­keits­aus­weis aus­ge­stellt.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin
    Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
  • Sie sind Deutsche oder Deutscher
    Sie haben bereits deutsche Ausweispapiere, weil Sie in Deutschland geboren oder eingebürgert wurden. Oder Sie haben deutsche Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und vermuten, dass Sie auch Deutsche oder Deutscher sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
    Nutzen Sie dafür das Kontaktformular des für Sie zuständigen Referats in der Abteilung S des LEA (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“). Wählen Sie dort den Betreff "Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit“.
  • Nachweis Ihrer Identität
    Sie brauchen eine Geburtsurkunde oder einen gültigen Pass oder Personalausweis.
  • Personenstandsurkunden
    Das LEA wird Sie über die benötigten Dokumente informieren. In der Regel handelt es sich um folgende Urkunden, zu Ihren deutsche Vorfahren:
    • Geburtsurkunden
    • Heiratsurkunden/Familienbücher
    • Sterbeurkunden
    • Ausweisdokumente
    • Einbürgerungsurkunden
    • andere Urkunden, aus denen auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geschlossen werden kann

Gebühren

51,00 Euro

Chat

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