Geldwäscheprävention - Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse beantragen am Standort Glücksspielaufsicht

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über Parochialstraße

Öffnungszeiten

  • Montag

      nur nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nur nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nur nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nur nach Vereinbarung
  • Freitag

      nur nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Geldwäscheprävention - Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse beantragen

Als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie für die von Ihnen betrieben Geschäfte, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu bewerten und die dafür geeigneten internen Sicherungsmaßnahmen in einer Risikoanalyse ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen.

Befreiung von der Dokumentationspflicht
  • gilt nur für die zukünftige regelmäßige Dokumentationspflicht
  • gilt nicht für die Verpflichtung zur erstmaligen Erstellung einer Risikoanalyse
  • Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie auch weiterhin kontinuierlich ermitteln und bewerten und durch geeignete interne Sicherungsmaßnahmen vorbeugen.
In den Broschüren und Merkblättern unter „Weiterführende Informationen" finden Sie weitere ausführliche Hinweise und praktische Beispiele zur Durchführung einer Risikoanalyse.

Verfahrensablauf:
  1. Als Verpflichteter beantragen Sie die Befreiung von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse bei der zuständigen Behörde.
  2. Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  3. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz
    Antragsberechtigt sind nur natürliche oder juristische Personen, die als:
    • 1. Finanzunternehmen
    • 2. Versicherungsvermittler mit Sitz im Ausland, soweit sie im Inland gelegene Niederlassungen unterhalten
    • 3. Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie die in § 2 Absatz 1 Nummer 13 GwG bestimmte Dienstleistungen für Dritte erbringen
    • 4. Immobilienmakler
    • 5. Buchmacher
    • 6. Spielbanken
    • 7. Betreiber einer Wettvermittlerstelle
    • 8. Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter, soweit die Lagerhaltung in Zollfreigebieten erfolgt
    tätig sind.
  • Vertretungsberechtigung
    Die antragstellende Person muss Mitglied der Leitungsebene oder interner/externer Geldwäschebeauftragter des Unternehmens sein.
    Der rechtliche Beistand des Verpflichteten darf unter Vorlage der Originalvollmacht und Benennung des Gegenstandes den Antrag ebenfalls tätigen.
  • Klare Erkennbarkeit der Risiken
    z. B. durch die Darstellung, welchen Risiken Ihr Unternehmen ausgesetzt ist und wie anfällig es für den Missbrauch gegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist. Eine klare Erkennbarkeit der bestehenden konkreten Risiken liegt insbesondere dann vor, wenn zu Ihren Geschäften:
    • keine komplexen Geschäftstätigkeiten gehören,
    • die von Ihnen durchgeführten Transaktionen einen überschaubaren Umfang aufweisen,
    • Ihre Kundenstruktur homogen ist und
    • keine sonstigen risikoerhöhenden Umstände vorliegen
  • Hinreichendes Verständnis der Risiken
    z. B. Darstellung der getroffenen Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage der ermittelten konkreten Risiken (z. B. regelmäßige Unterrichtungen des eingesetzten Personals und Sicherheitsüberprüfungen)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse
    • Der Antrag ist in Textform möglich, bitte nutzen Sie vorrangig das angebotene Onlineverfahren.
    • Der Antrag muss nachvollziehbar und begründet darlegen, dass die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Ihrem Unternehmensbereich überschaubar und klar erkennbar sind.
  • Nachweise über Antragsberechtigung
    • Nachweis über die Bestellung als (Gruppen-) Geldwäschebeauftragter oder
    • Vertrag über die Auslagerung der internen Sicherungsmaßnahmen oder
    • Nachweise, dass die antragsstellende Person Mitglied der Leitungsebene des Unternehmens ist (z. B Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag) oder
    • ggf. eine auf den Einzelfall bezogene Originalvollmacht des vertretenden Rechtsbeistands
  • aktuelle Risikoanalyse
    Eine nachvollziehbare Darstellung der getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage der ermittelten und bewerteten konkreten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Ihrem Unternehmensbereich.
  • ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Gebühren

138,00 bis 1.380,00 Euro, je Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

bis zu 6 Wochen

für die Spielbank Berlin

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