Jugendschutz - Jugendgefährdende Medien - Prüfung

Die Jugendämter beraten Bürger*innen und insbesondere Erziehungsberechtige zum Thema jugendgefährdende Medien. Dabei prüfen sie auch eine mögliche Antragstellung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem die/der Bürger*in lebt.

Für Sie zuständig

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