Jugendschutz - Jugendgefährdende Medien - Prüfung
Die Jugendämter beraten Bürger*innen und insbesondere Erziehungsberechtige zum Thema jugendgefährdende Medien. Dabei prüfen sie auch eine mögliche Antragstellung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem die/der Bürger*in lebt.