Jugendschutz - Jugendgefährdende Medien - Prüfung
Die Jugendämter beraten Bürger*innen und insbesondere Erziehungsberechtige zum Thema jugendgefährdende Medien. Dabei prüfen sie auch eine mögliche Antragstellung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem die/der Bürger*in lebt.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
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Bezirksamt Neukölln
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Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Spandau
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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Bezirksamt Treptow-Köpenick
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