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Jugendschutz - Jugendgefährdende Medien - Prüfung

Die Jugendämter beraten Bürger*innen und insbesondere Erziehungsberechtige zum Thema jugendgefährdende Medien. Dabei prüfen sie auch eine mögliche Antragstellung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Keine

Zuständige Behörden

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem die/der Bürger*in lebt.

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

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Bezirksamt Lichtenberg

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Bezirksamt Mitte

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Bezirksamt Neukölln

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Bezirksamt Pankow

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Bezirksamt Reinickendorf

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Bezirksamt Spandau

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

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Bezirksamt Treptow-Köpenick

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