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Prostitutionsveranstaltung - Anzeige der Organisation oder Durchführung
Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, muss dies dem am Veranstaltungsort örtlich zuständigen Ordnungsamt vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.
Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen, sonstigen ortfesten Anlagen als auch in sonstigen mobilen Anlagen (z.B. Fahrzeugen, Schiffen, o.Ä.) durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten dürfen dabei den Anforderungen zum Schutz der bei der Prostitutionsveranstaltung tätigen Prostituierten sowie der Kundinnen und Kunden, der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anlieger oder der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Die Durchführung der Prostitutionsveranstaltung kann andernfalls untersagt werden.
Eine nicht, nicht rechtszeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis 1.000,00 Euro geahndet werden.
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, muss dies dem am Veranstaltungsort örtlich zuständigen Ordnungsamt vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.
Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen, sonstigen ortfesten Anlagen als auch in sonstigen mobilen Anlagen (z.B. Fahrzeugen, Schiffen, o.Ä.) durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten dürfen dabei den Anforderungen zum Schutz der bei der Prostitutionsveranstaltung tätigen Prostituierten sowie der Kundinnen und Kunden, der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anlieger oder der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Die Durchführung der Prostitutionsveranstaltung kann andernfalls untersagt werden.
Eine nicht, nicht rechtszeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis 1.000,00 Euro geahndet werden.
Voraussetzungen
-
Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe
Die anzeigepflichtige Person muss eine gültige Erlaubnis für den Betrieb des Prostitutionsgewerbes besitzen. -
Geeignetheit des Veranstaltungsortes
Der Veranstaltungsort und die Betriebszeiten müssen den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten genügen. -
Volljährigkeit
Die anzeigende Person und ggf. deren Stellvertreter/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung
(unter "Formulare")
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen des Betreibers der Prostitutionsveranstaltung,
- den genauen Ort und die Zeit der Veranstaltung,
- den vollständigen Namen des Eigentümers, der für die bei der Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen verantwortlich ist.
-
Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe (Kopie) mit Betriebskonzept
Im Betriebskonzept sind die wesentlichen Merkmale der Prostitutionsstätte und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Prostitutionsschutzgesetz zu beschreiben.
Ggf. wenn vorhanden auch die Kopie der Stellvertretererlaubnis. -
Veranstaltungskonzept
Ein auf die jeweilige konkrete Veranstaltung bezogenes Veranstaltungskonzept.
Vor jeder einzelnen Prostitutionsveranstaltung hat der Betreiber zusätzlich zum allgemeinen Betriebskonzept ein konkretes Veranstaltungskonzept zu erstellen, dass die räumlichen, organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Veranstaltung beschreibt. -
Einverständniserklärung Eigentümer
Einverständnis des Eigentümers, der für die Durchführung der Veranstaltung die Nutzung der Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen gewährt (z.B. durch Kopie Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag) -
Anmeldebescheinigungen / Aliasbescheinigungen (Kopie)
Die Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich bei der Prostitutionsveranstaltung tätig werdenden Prostituierten. -
Vereinbarungen mit Prostituierten (kopie)
Die mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge für die Veranstaltung. -
Ggf. gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit
- sofern ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort genutzt wird:
Gebühren
150,00 bis 7.000,00 Euro je nach Aufwand
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Thema Prostitution (Senatsverwaltung für Gleichstellung)
- Fragen und Antworten zum Prostituiertenschutzgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Anwendungsempfehlungen zur Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe (Senatsverwaltung für Wirtschaft)
- Hinweise zum Datenschutz (Ordungsämter des Landes Berlin)
- Prostitutionstätigkeit - Ausstellung einer Anmeldebescheinigung (Dienstelsitung)
- Prostitutionstätigkeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige zur Durchführung oder Organisation einer Prostitutionsveranstaltung ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.